
Immer wieder werden Verbraucher Opfer von verschiedensten Betrugsmaschen. Eine Gesetzeslücke beim Datenabgleich bei Überweisungen ermöglichte es bislang Kriminellen, ihren Opfern Geld aus der Tasche zu ziehen. Mit einer neuen EU-Verordnung, die bald in Kraft tritt, soll dies nun deutlich erschwert werden.
Wie gehen die Betrüger vor?
Tausende Menschen werden mutmaßlich allein in Deutschland von Kriminellen beim Überweisen von Geld betrogen. Teilweise verlieren die Betroffenen dabei sehr hohe Geldsummen, die sie häufig nicht zurückbekommen. In vielen Fällen sind die Verbraucher eigentlich auf der Suche nach guten Angeboten für Tages- oder Festgeld. Am Ende ist das Geld weg. Denn die Täter gehen geschickt vor und überlegen sich immer neue und bessere Maschen. So setzen sie auf täuschend echt aussehende Webseiten, hochprofessionelle Papiere oder sogar auf deutsche Berater, welche das Vertrauen wecken und Seriosität vermitteln sollen. Diese Vorgehensweise sorgt dafür, dass die potenziellen Opfer Vertrauen fassen und dann dazu bereit sind, hohe Geldsummen auf ausländische Konten zu überweisen. Denn schon lange können Betrugsmaschen nicht mehr einfach anhand schlechter Rechtschreibung und Grammatik oder unseriöser Webseiten enttarnt werden. Die Betrüger haben dazugelernt. Die Masche ist dabei besonders heimtückisch. Sie fordern ihre Opfer dazu auf, eine bestimmte Summe auf eine IBAN zu überweisen und ihren eigenen Namen als Empfängeradresse anzugeben. Das suggeriert den Betroffenen, dass das Konto, auf das das Geld überwiesen wird, auf ihren Namen läuft. Dieser Umstand wirkt auf zahlreiche Personen vertrauenswürdig und äußerst glaubhaft.
Was ändert sich mit der neuen EU-Verordnung?
Das Eingeben des eigenen Namens im Empfängerfeld war bis jetzt durch eine Lücke im Datenabgleich bei Überweisungen möglich. Denn IBAN und Empfänger mussten bisher nicht zusammengehören, da gesetzlich nicht vorgeschrieben war, dass die Banken dies abgleichen. Konkret bedeutet das, dass es keine Pflicht für Banken in der EU gab, die IBAN mit dem Empfängernamen abzugleichen. Selbst ausgedachte Namen konnten als Empfänger eingetragen werden und die Überweisung ging in den meisten Fällen dennoch durch. Die neue EU-Verordnung, die ab Oktober dieses Jahres in Kraft tritt, soll diese Gesetzeslücke jetzt schließen und den Betrug erschweren. Ab Oktober müssen Banken einen Abgleich von Empfängername und IBAN durchführen. Beide Angaben müssen im Bankensystem übereinstimmen, erst dann darf die Überweisung durchgeführt werden. Die EU-Verordnung ist sowohl für Online-Überweisungen als auch für Offline-Überweisungen gültig. Wird die Überweisung vor Ort vorgenommen, überprüft der Kundenberater die Übereinstimmung von IBAN und Empfängernamen. Beim Onlinebanking soll die Regelung durch ein Ampelsystem umgesetzt werden. Grün bedeutet dann: Name und IBAN stimmen überein. Gelb bedeutet: Es gibt kleinere Abweichungen (Tippfehler, falsch buchstabierte Namen usw.). Rot bedeutet: Die IBAN und der Empfängername stimmen gar nicht überein. Verbraucher können auch bei einer roten Ampel die Überweisung durchführen, allerdings wird er dann von seiner Bank auf die Risiken hingewiesen. Denn wird trotz der roten Ampel überwiesen, haftet er im Zweifelsfall für die Entscheidung. Zunächst tritt die Verpflichtung für den Euro-Raum in Kraft – ab 2027 wird die neue Regelung dann auf die gesamte Europäische Union ausgeweitet. Allerdings sollten Verbraucher beachten, dass Überweisungen nach beispielsweise Großbritannien oder in die Schweiz auch dann nicht der Überprüfungspflicht unterliegen.
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