Fristgerechte Energieabrechnung – OLG-Urteil stärkt Verbraucherschutz

Fristgerechte Energieabrechnung – OLG-Urteil stärkt Verbraucherschutz

Im vergangenen Jahr klagte die Verbraucherzentrale Niedersachsen gegen die EWE Vertrieb GmbH. Die Verbraucherschützer sind davon überzeugt, dass die verspäteten Gas- und Stromabrechnungen des Unternehmens rechtswidrig sind. Nachdem bereits in erster Instanz der VZ Recht gegeben wurde (Aktenzeichen: 5 O 90/24), schloss sich das Oberlandesgericht Oldenburg jetzt diesem Urteil an und wies die Berufung durch die EWE zurück.

Wie kam es zu dem Streit vor Gericht?

Gemäß §40c Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes, kurz EnWG, muss die Abrechnung für Strom- und Gas spätestens sechs Wochen nach Ende des Belieferungszeitraums gestellt werden. Zahlreiche Kunden der EWE Vertrieb GmbH hatten sich an die Verbraucherzentrale gewendet, da sie ihre Abschlussrechnungen zum Teil erst viele Monate später erhielten. Und auch auf die Auszahlung eines möglichen Guthabens mussten einige Kunden des Anbieters teilweise monatelang warten. Das monatelange Warten auf Auszahlungen – in einem Fall waren es neun Monate – sei für die betroffenen Kunden mit Nachteilen verbunden. Die verspätete Energieabrechnung verhindert zudem die Überprüfung der monatlichen Abschläge. Daher forderten die Verbraucherschützer das Unternehmen zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf – dem kam die EWE jedoch nicht nach. Der Fall landete daher zunächst in erster Instanz vor dem Landgericht Oldenburg.

Wie hat das Gericht seine Entscheidung begründet?

Das Gericht bestätigte die Annahme der Verbraucherzentrale, dass dieses Vorgehen rechtswidrig ist und machte deutlich: spätestens sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums muss die Abrechnung für Gas- und Stromlieferverträge außerhalb der Grundversorgung in Zukunft bei den Kunden eingehen. Das ist aus den klaren gesetzlichen Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes abzuleiten. Durch die Ablehnung der Unterlassungserklärung seitens der EWE Vertrieb GmbH sah das LG Oldenburg damals außerdem die Gefahr der Wiederholung als gegeben an. Aufgrund fehlender eindeutiger Rechtsvorschriften wurde die Klage für Fernwärmeverträge allerdings bereits vom Landgericht abgewiesen.

„Das Urteil ist ein wichtiges Signal für die Betroffenen. Es stärkt die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher und unterstreicht, dass gesetzliche Fristen nicht einfach missachtet werden dürfen“, kommentierte damals René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der VZ Niedersachsen das Urteil.

Der beklagte Anbieter für Strom und Gas legte gegen das Urteil des Landgerichts Oldenburg Berufung ein, weshalb sich jetzt das Oberlandesgericht Oldenburg in zweiter Instanz mit dem Sachverhalt beschäftigen musste. Auch hier lautete das eindeutige Urteil: Das verspätete Absenden der Abrechnung durch die EWE Vertrieb GmbH ist rechtswidrig, weshalb die Berufung abgewiesen wurde. Das Urteil ist bislang allerdings bis jetzt nicht rechtskräftig, da das OLG die Möglichkeit der Revision zugelassen hat. Dennoch wertet die Verbraucherzentrale Niedersachsen die Entscheidung des OLG, wie bereits das erstinstanzliche Urteil, als positives Signal für den Verbraucherschutz.

„Das Urteil des Oberlandesgerichts stützt weiterhin unsere Rechtsauffassung, womit wir einen wichtigen Erfolg für Verbraucherinnen und Verbraucher erzielt haben. […] EWE kann (…) grundsätzlich Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. Durch die zusätzliche Instanz ist es dann offen, wann mit einem endgültigen Urteil zu rechnen ist“, so Zietlow-Zahl über die jetzige Entscheidung des Oberlandesgerichts.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Kostenloser Vodafone-Tarif – 30 GB Datenvolumen pro Monat im 5G-Netz

Kostenloser Vodafone-Tarif

30 GB Datenvolumen pro Monat im 5G-Netz

Der Vodafone CallYa M-Tarif bietet 30 GB Datenvolumen im 5G-Netz und ist jetzt komplett kostenfrei und ohne Vertragsbindung verfügbar. Die Aktion geht noch bis zum 3. November und kann sowohl von Neu- als auch von Bestandskunden des Anbieters genutzt werden. […]

Gefälschte Mail vom Zoll im Umlauf – Vorsicht vor dieser Spam-Mail

Gefälschte Mail vom Zoll im Umlauf

Vorsicht vor dieser Spam-Mail

Aktuell kursiert eine gefälschte E-Mail, die angeblich vom deutschen Zoll stammt. Der Empfänger wird aufgefordert, vermeintliche Gebühren für ein Paket per Paysafecard zu bezahlen. Dahinter steckt jedoch eine perfide Phishing-Masche. […]

Prepaid-Zahlungen im Internet - Ist Paysafe anonym und sicher?

Prepaid-Zahlungen im Internet

Ist Paysafe anonym und sicher?

Prepaid-Zahlungsmethoden wie die PaysafeCard gehören weltweit zu den beliebtesten Optionen für Online-Transaktionen. Besonders in Deutschland und Österreich erfreut sich die PaysafeCard wachsender Beliebtheit, da sie einfach zu nutzen ist und eine optimale Budgetkontrolle bietet. Ideal für alle, die Wert auf Datenschutz und Sicherheit beim Online-Shopping, Streaming oder Gaming legen. […]

Einheitlicher Look ab 15. Oktober – Google verändert Android-Design

Einheitlicher Look ab 15. Oktober

Google verändert Android-Design

Google macht neue Design-Regeln zur Pflicht für Android. Sämtliche Apps müssen themenbasierte Symbole unterstützen. So soll ein einheitliches Erscheinungsbild auf dem Startbildschirm geschaffen werden. Die App-Icons passen sich künftig automatisch dem gewählten Farbthema an. […]