Urteil – Preiserhöhung von Amazon Prime im Jahr 2022 war unzulässig

Urteil: Preiserhöhung von Amazon Prime im Jahr 2022 war unzulässig

Das Landgericht Düsseldorf hat nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen entschieden, dass die Preiserhöhung von Amazon Prime im Jahr 2022 unzulässig war. Millionen deutsche Kunden wurden im Sommer 2022 über die Anhebung der Mitgliedsgebühren informiert, die Amazon mit „generellen und wesentlichen Kostenänderungen aufgrund von Inflation“ begründete. Die monatliche Gebühr stieg von 7,99 Euro auf 8,99 Euro, während die jährliche Mitgliedschaft von 69 Euro auf 89,90 Euro angehoben wurde. Dies entspricht einer Erhöhung von 12,5 Prozent bei der monatlichen Zahlung und 30,3 Prozent bei der jährlichen Zahlung.

Unwirksame Preiserhöhungsklausel

Das Landgericht Düsseldorf erklärte in seinem Urteil vom 15. Januar 2025 (Aktenzeichen 12O293/22), dass die Preisanpassungsklausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Amazon nicht zulässig sei. Die Anpassung erfolgte ohne die ausdrückliche Zustimmung der Kunden, was laut Gericht rechtswidrig ist. Das Urteil ist allerdings bisher nicht rechtskräftig, da Amazon die Möglichkeit zur Berufung vor der nächsthöheren Gerichtsbarkeit hat.

Verbraucherzentrale NRW plant Sammelklage

Nach Berechnungen der Verbraucherzentrale NRW haben Kunden mit einer jährlichen Prime-Mitgliedschaft seit der Erhöhung bis zu 62,70 Euro zu viel gezahlt, während bei monatlicher Zahlung ein Betrag von bis zu 28 Euro zusammenkam. Angesichts der hohen Anzahl an Prime-Abonnenten könnte Amazon bei einer endgültigen Bestätigung des Urteils zur Rückzahlung eines dreistelligen Millionenbetrags verpflichtet werden.

Um den betroffenen Kunden eine einfache Möglichkeit zur Rückerstattung der zu viel gezahlten Beträge zu bieten, plant die Verbraucherzentrale NRW eine Sammelklage. Sollte die Klage erfolgreich sein, müssten die Teilnehmer nicht individuell gegen Amazon vorgehen. Stattdessen erhielten sie automatisch eine Erstattung. Für Amazon steht somit nicht nur finanziell, sondern auch in puncto Kundenvertrauen viel auf dem Spiel.

Was können Kunden tun?

Kunden, die von der Preiserhöhung betroffen sind, sollten die weiteren Entwicklungen aufmerksam verfolgen. Die Teilnahme an der geplanten Sammelklage könnte eine unkomplizierte Möglichkeit sein, zu viel gezahlte Beträge zurückzufordern. Gleichzeitig bleibt abzuwarten, ob Amazon rechtzeitig Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ergreift, etwa durch eine freiwillige Rückzahlung.

Update 30. Oktober 2025

In zweiter Instanz wurde die Rechtsprechung vom Landgericht Düsseldorf nun vom Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I-20 U 19/25, 30.10.2025) bestätigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, denn eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.

Weitere Informationen

Gerichtsurteile – über 600 Gerichtsentscheidungen hat der Telespiegel bereits berichtet.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
KI-Fake News überschwemmen YouTube – Jugendliche massiv in Gefahr

KI-Fake News überschwemmen YouTube

Jugendliche massiv in Gefahr

YouTube und TikTok werden mit tausenden KI-Fake News-Videos überschwemmt. Eine RND-Recherche zeigt: Die Clips erreichen Millionen – und treffen besonders Jugendliche, die Social Media oft als einzige Nachrichtenquelle nutzen. […]

BGH bestätigt Schufa-Positivdaten: Was das Urteil für Verbraucher bedeutet

BGH bestätigt Schufa-Positivdaten

Was das Urteil für Verbraucher bedeutet

Darf ein Mobilfunkanbieter Informationen über neu abgeschlossene Verträge an die Schufa melden – selbst wenn es sich nicht um Zahlungsstörungen handelt? Der Bundesgerichtshof hat dazu ein wegweisendes Urteil gefällt und bestätigt: Unter bestimmten Bedingungen ist das zulässig. Doch was bedeutet das für Verbraucher, Unternehmen und die Praxis des Identitätsabgleichs? […]

Neuer Druck auf Verbraucher – 1N Telecom ignoriert das Urteil des BGH

Neuer Druck auf Verbraucher

1N Telecom ignoriert das Urteil des BGH

Trotz eines eindeutigen Urteils des BGH versucht das umstrittene Unternehmen 1N Telecom weiter, Geld von Verbrauchern einzutreiben. Teilweise über ein neu gegründetes Unternehmen. Verbraucherschützer raten dringend dazu, sich nicht einschüchtern zu lassen, sondern den Forderungen zu widersprechen. […]

Der Black Friday steht vor der Tür – darauf müssen Verbraucher achten

Der Black Friday steht vor der Tür

Darauf müssen Verbraucher achten

In kurzer Zeit startet wieder der Black Friday. Verbraucher werden mit riesigen Rabatten angelockt. Einige der Angebote sind jedoch trügerisch. Daher sollten Käufer stets Ruhe und Vorsicht walten lassen und Preisvergleiche durchführen. Wer bewusst shoppt, kann wirklich sparen. […]

Versteckte Kosten bei Handyverträgen – clever sparen im Tarifdschungel

Versteckte Kosten bei Handyverträgen

Clever sparen im Tarifdschungel

Handyverträge wirken oft günstig, verbergen jedoch Kostenfallen wie automatische Preissteigerungen und Zusatzoptionen. Wer Tarife sorgfältig prüft, kann das Sparpotenzial im Mobilfunkmarkt effektiv nutzen. […]