BGH-Urteil - Tauschbörsen-Nutzer machen sich mitschuldig

BGH-Urteil

Tauschbörsen-Nutzer machen sich mitschuldig

Der BGH hat entschieden, dass Rechteinhaber auf Basis des Leistungsschutzrechts gegen Besucher eines Peer-to-Peer-Netzwerkes vorgehen können. Diese laden ggf. Dateifragmente von geschützten Werken erst auf ihren Computer und dann ins Internet und machen sich der illegalen Vervielfältigung strafbar. […]

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