Online-Shops – automatische Newsletter ohne Zustimmung nicht erlaubt

Online-Shops

Automatische Newsletter ohne Zustimmung nicht erlaubt

Wer sich in einem Online-Shop registriert, willigt nicht automatisch in den Erhalt von elektronischer Werbezusendung ein. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Ohne eine separate Einwilligung des Verbrauchers darf ein Online-Shop keine automatischen Newsletter versenden. […]

Krasses Fehlurteil stellt Double-Opt-in infrage

Newsletter

Krasses Fehlurteil stellt Double-Opt-in infrage

Das Amtsgericht Berlin-Pankow/Weißensee hat in einem krassen Fehlurteil das bisherige Rechtsverständnis auf den Kopf gestellt. Demnach sind Verifizierungsmails, die im Double-Opt-in-Verfahren verschickt werden, als unerlaubte Werbung einzustufen, wenn der Empfänger diese nicht erwartet. […]

Urteil - Double-Opt-in muss nachweisbar sein

Urteil

Double-Opt-in muss nachweisbar sein

Nach einem Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf reicht es nicht aus, wenn ein Newsletterbezug per Double-Opt-in bestätigt wird. Vielmehr müsse der Versender das Einverständnis im Zweifelsfall für jede einzelne Adresse nachweisen können. Im vorliegenden Fall bestätigten Zeugen lediglich das korrekte Verfahren. […]

Urteil des BGH zu Werbeanrufen

Urteil des BGH

Unerlaubte Werbeanrufe trotz durchgeführtem Double Op-In

Eine Krankenkasse nutzte im Rahmen eines Gewinnspiels das sogenannte Double Opt-In-Verfahren. Verbraucher erhielten daraufhin Werbeanrufe von einem durch die Krankenkasse beauftragten Callcenter. Die Verbraucherzentrale Sachsen, denen die Krankenkasse einige Jahre zuvor eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gegeben hatte, klagte wegen angeblich unerlaubter Werbeanrufe. […]

Über Double-Opt-in-Verfahren

Das Double-Opt-in-Verfahren ist ein zweistufiges Anmeldeverfahren, bei dem Nutzer ihre E-Mail-Adresse zunächst in ein Formular eingeben und anschließend über einen Bestätigungslink in einer E-Mail aktiv zustimmen müssen.
Es dient dem Schutz vor Spam und Missbrauch, indem sichergestellt wird, dass nur der tatsächliche Besitzer der E-Mail-Adresse Werbung oder Informationen erhält. Kritisch gesehen kann es jedoch selbst zur Spamquelle werden, wenn Dritte fremde Adressen eintragen und ungewollte Bestätigungsmails verschickt werden.

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