Handy gefunden – was tun? Besitzer ermitteln, abgeben und Finderlohn erhalten

Handy gefunden

Ein Handy auf der Straße, im Bus oder auf einer Parkbank gefunden? Wer ein verlorenes Smartphone entdeckt, sollte es möglichst schnell dem rechtmäßigen Besitzer zurückgeben. Doch wie kann herausgefunden werden, wem das Gerät gehört? Darf ein gefundenes iPhone entsperrt werden? Und wie hoch ist der gesetzliche Finderlohn?

In Deutschland gelten klare Regeln für den Umgang mit Fundsachen. Dabei spielt auch eine Rolle, wo das Handy gefunden wurde.

Handy gefunden: Das Wichtigste auf einen Blick

  • Besitzer ermitteln: Auf dem Sperrbildschirm können Kontaktdaten oder eine Verlustnachricht hinterlegt sein.
  • Handy nicht entsperren: Eine PIN-Sperre oder andere Sicherheitsmaßnahmen dürfen nicht eigenmächtig umgangen werden.
  • Fund melden: Ist der Eigentümer unbekannt, muss der Fund eines üblichen Smartphones unverzüglich bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.
  • Handy abgeben: Zuständig ist in der Regel das örtliche Fundbüro. Bei einem Fund in Bus oder Bahn gelten besondere Vorschriften.
  • Finderlohn verlangen: Bei einem gewöhnlichen Fund beträgt er bis zu einem Gerätewert von 500 Euro fünf Prozent, für den darüberliegenden Wert drei Prozent.
  • Handy nicht einfach behalten: Wer sich das fremde Gerät rechtswidrig aneignet, riskiert eine Strafanzeige wegen Unterschlagung.

Handy gefunden – wie finde ich den Besitzer?

Wer ein verlorenes Handy findet, kann mit wenigen einfachen Maßnahmen versuchen, den Eigentümer ausfindig zu machen. Dabei sollte die Privatsphäre des Besitzers respektiert werden.

1. Sperrbildschirm überprüfen

Viele Smartphone-Besitzer hinterlegen auf ihrem Sperrbildschirm Informationen für den Fall eines Verlustes. Dazu gehören insbesondere eine Telefonnummer, eine E-Mail-Adresse oder eine Nachricht mit der Bitte, das Gerät zurückzugeben.

Auch eine über die Ortungsfunktion eingeblendete Verlustnachricht kann Hinweise enthalten. Bei Apple heißt die entsprechende Funktion „Wo ist?“, bei Android gibt es vergleichbare Möglichkeiten zur Gerätesuche.

Solche ausdrücklich für Finder angezeigten Informationen können genutzt werden, um Kontakt aufzunehmen.

2. Notfallkontakte prüfen

Einige Smartphones ermöglichen den Zugriff auf hinterlegte Notfallkontakte, ohne das Gerät zu entsperren. Diese Funktion ist eigentlich für medizinische Notfälle gedacht. Sie kann aber auch Hinweise auf eine Person liefern, die den Eigentümer kennt. Dabei gilt: Medizinische Informationen und andere persönliche Daten sollten nicht unnötig eingesehen oder weitergegeben werden. Die Notfallfunktion darf keinesfalls dazu missbraucht werden, die Gerätesperre zu umgehen.

Weitere Informationen bietet der telespiegel-Ratgeber zur ICE-Nummer und zu Notfallkontakten.

3. Auf einen Anruf des Besitzers warten

Manchmal ist der einfachste Weg auch der erfolgreichste: Der Besitzer versucht, sein verlorenes Handy anzurufen. Ist das Gerät noch eingeschaltet und mit dem Mobilfunknetz verbunden, kann der Finder den Anruf entgegennehmen und eine Rückgabe vereinbaren. Allerdings sollte vor der Übergabe überprüft werden, ob die Person tatsächlich berechtigt ist, das Smartphone entgegenzunehmen.

Geeignet sind insbesondere Fragen zum genauen Modell, zur Schutzhülle, zum Hintergrundbild oder zum Fundort.

Tipp: Das Smartphone nach Möglichkeit eingeschaltet lassen und den Akku schonen. So bleibt es für einen Rückruf oder die Ortungsfunktion erreichbar. Es sollte jedoch nicht unbeaufsichtigt an ein unbekanntes Ladegerät angeschlossen werden.

iPhone gefunden – was tun?

Wer ein fremdes iPhone gefunden hat, kann auch ohne Kenntnis des Entsperrcodes nach Hinweisen auf den Besitzer suchen.

Notfallpass beim iPhone anzeigen

Hat der Eigentümer einen Notfallpass eingerichtet und für den Sperrbildschirm freigegeben, können dort Notfallkontakte hinterlegt sein.

So lässt sich die Funktion aufrufen:

  1. Den Sperrbildschirm aktivieren.
  2. Zur Eingabe des Entsperrcodes wechseln.
  3. Auf „Notfall“ tippen.
  4. Falls vorhanden, „Notfallpass“ auswählen.

Ist die Funktion nicht eingerichtet oder deaktiviert, werden keine entsprechenden Informationen angezeigt.

Apple erklärt die Einrichtung und Anzeige auf seiner Supportseite zum Notfallpass.

Was bedeutet „iPhone verloren“ auf dem Display?

Hat der Eigentümer sein iPhone über Apples Funktion „Wo ist?“ als verloren markiert, kann eine Nachricht mit Kontaktdaten auf dem Bildschirm erscheinen. In diesem Fall sollte der Finder die angegebenen Kontaktmöglichkeiten nutzen.

Wichtig: Ein gefundenes iPhone sollte weder zurückgesetzt noch über dubiose Programme entsperrt werden. Eine Aktivierungssperre kann verhindern, dass ein zurückgesetztes Gerät ohne die Zugangsdaten des Eigentümers neu eingerichtet wird.

Samsung-Handy oder anderes Android-Smartphone gefunden

Auch bei Android-Smartphones gibt es Möglichkeiten, den Besitzer ohne Entsperren des Geräts zu ermitteln.

Je nach Hersteller und Android-Version können folgende Informationen verfügbar sein:

  • Eigentümerinformationen auf dem Sperrbildschirm
  • Eine Nachricht mit Rückrufnummer
  • Hinterlegte Notfallkontakte
  • Eine über die Geräteortung eingeblendete Verlustmeldung

Bei vielen Android-Geräten lassen sich die Notfallinformationen über die Notruf-Funktion des Sperrbildschirms aufrufen. Die genaue Vorgehensweise unterscheidet sich je nach Modell.

Google beschreibt diese Möglichkeiten in seiner Android-Hilfe zu Notfallinformationen.

Auch bei einem gefundenen Samsung-Handy gilt: Nicht versuchen, die PIN, das Passwort oder die Displaysperre zu umgehen.

Gefundenes Handy entsperren – ist das erlaubt?

Ein gefundenes Smartphone gehört weiterhin seinem rechtmäßigen Eigentümer. Der Finder erhält durch den Fund kein allgemeines Recht, auf die gespeicherten Daten zuzugreifen.

Deshalb sollten weder PIN-Codes ausprobiert noch Programme verwendet werden, um Sicherheitsfunktionen zu umgehen.

Ebenso wenig sollten private Nachrichten, Fotos, E-Mails oder andere Inhalte durchsucht werden. Das kann Persönlichkeitsrechte verletzen und je nach Vorgehensweise auch strafrechtliche Konsequenzen haben.

Ist das Handy bereits entsperrt, ist Zurückhaltung ebenfalls angebracht. Statt Kontakte und Nachrichten zu durchsuchen, ist die Abgabe bei einer zuständigen Stelle der sicherere Weg.

Wo muss ein gefundenes Handy abgegeben werden?

Kann der Besitzer nicht unmittelbar ermittelt werden, sollte das Smartphone einer geeigneten Fundstelle übergeben werden. Welche Stelle zuständig ist, hängt unter anderem davon ab, wo das Gerät gefunden wurde.

Handy auf der Straße oder im Park gefunden

Für ein Smartphone, das auf einem Gehweg, einem öffentlichen Platz oder im Park gefunden wird, ist normalerweise das örtliche Fundbüro zuständig. Dort werden die Daten des Fundes aufgenommen. Hilfreich sind Angaben zum genauen Fundort und zur Fundzeit. Der Finder sollte sich eine Bestätigung ausstellen lassen und angeben, ob er Finderlohn beansprucht oder gegebenenfalls später das Eigentum erwerben möchte.

Handy im Bus oder in der Bahn gefunden

Wurde das Handy in einem öffentlichen Verkehrsmittel entdeckt, muss es unverzüglich beim Verkehrsunternehmen beziehungsweise dessen Mitarbeitern abgegeben werden. Das ergibt sich aus § 978 BGB. Viele Verkehrsunternehmen betreiben eigene Fundbüros oder arbeiten mit zentralen Fundstellen zusammen.

Handy in einem Geschäft oder Restaurant gefunden

Liegt das Smartphone in einem Geschäft, Café oder Restaurant, kann das Personal ein geeigneter erster Ansprechpartner sein. Eine dokumentierte Übergabe ist empfehlenswert. Da bei privaten Betrieben nicht automatisch sämtliche gesetzlichen Pflichten gegenüber der zuständigen Behörde entfallen, sollte die weitere Fundmeldung sichergestellt werden.

Handy gefunden – kann man es bei der Polizei abgeben?

Auch die Polizei kann eine Anlaufstelle sein, insbesondere wenn der Verdacht besteht, dass das Smartphone gestohlen wurde. Die reguläre Zuständigkeit für Fundsachen liegt jedoch häufig beim kommunalen Fundbüro. Ob Polizeidienststellen gewöhnliche Fundsachen unmittelbar entgegennehmen, kann regional unterschiedlich geregelt sein.

Darf man ein gefundenes Handy behalten?

Ein fremdes Handy darf nicht einfach als eigenes Gerät verwendet oder verkauft werden. Nach § 965 BGB muss der Finder den Eigentümer oder einen anderen Empfangsberechtigten unverzüglich über den Fund informieren. Ist nicht bekannt, wem das Gerät gehört, muss der Fund bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Eine Ausnahme besteht für Gegenstände mit einem Wert von höchstens zehn Euro. Bei einem üblichen Smartphone dürfte dieser Wert deutlich überschritten sein.

Achtung: Wer ein gefundenes Handy rechtswidrig für sich behält, verkauft oder sich anderweitig aneignet, kann sich nach § 246 StGB wegen Unterschlagung strafbar machen. Das bloße Finden oder vorübergehende Verwahren zur ordnungsgemäßen Rückgabe ist dagegen nicht automatisch eine Straftat.

Wem gehört das Handy nach sechs Monaten?

Wurde der Fund ordnungsgemäß bei der zuständigen Behörde angezeigt und meldet sich innerhalb von sechs Monaten kein Berechtigter, kann der Finder nach § 973 BGB unter bestimmten Voraussetzungen Eigentümer werden. Allerdings gelten Besonderheiten, beispielsweise für Fundsachen aus öffentlichen Verkehrsmitteln. Außerdem bedeutet der Eigentumserwerb nicht automatisch, dass sich ein durch ein Benutzerkonto gesperrtes Smartphone technisch entsperren lässt.

Finderlohn für ein Handy – wie viel Geld steht dem Finder zu?

Wer ein fremdes Smartphone ordnungsgemäß findet und zurückgibt, kann grundsätzlich einen gesetzlichen Finderlohn verlangen. Die Höhe richtet sich nach § 971 BGB.

Bei einem gewöhnlichen Fund gelten folgende Regeln:

  • Bis zu einem Sachwert von 500 Euro: fünf Prozent Finderlohn.
  • Für den Wertanteil oberhalb von 500 Euro: zusätzlich drei Prozent.

Entscheidend ist generell der Wert des Smartphones zum Zeitpunkt des Fundes, nicht der ursprüngliche Kaufpreis.

Finderlohn-Tabelle für Handys

Wert des HandysGesetzlicher Finderlohn
100 Euro5 Euro
200 Euro10 Euro
300 Euro15 Euro
400 Euro20 Euro
500 Euro25 Euro
600 Euro28 Euro
800 Euro34 Euro
1.000 Euro40 Euro
1.500 Euro55 Euro
Beispiel: Ein gefundenes Smartphone hat einen aktuellen Wert von 900 Euro. Für die ersten 500 Euro beträgt der Finderlohn 25 Euro. Hinzu kommen drei Prozent von 400 Euro, also 12 Euro. Insgesamt ergibt sich ein Finderlohn von 37 Euro.

Gibt es auch Finderlohn für ein iPhone?

Ja. Für ein gefundenes iPhone gelten grundsätzlich dieselben Vorschriften wie für andere Handys. Die Marke spielt für die Berechnung keine Rolle. Entscheidend ist der Wert des Geräts.

Wie hoch ist der Finderlohn bei Bus und Bahn?

Bei Funden in öffentlichen Verkehrsmitteln gelten besondere Bestimmungen. Nach § 978 BGB besteht bei einem Sachwert von mindestens 50 Euro generell ein Anspruch auf die Hälfte des regulären Finderlohns. Voraussetzung ist insbesondere, dass das Gerät ordnungsgemäß abgegeben wurde.

Bei einem Smartphone im Wert von 400 Euro wären das beispielsweise zehn Euro statt 20 Euro.

Kann der Finderlohn verweigert werden?

Der gesetzliche Anspruch kann entfallen, wenn der Finder seine Anzeigepflicht verletzt oder den Fund auf Nachfrage verheimlicht. Ein höherer Betrag kann freiwillig vereinbart oder gezahlt werden. Ein Anspruch auf eine über die gesetzliche Berechnung hinausgehende Belohnung besteht deshalb aber nicht automatisch.

SIM-Karte gefunden – wie lässt sich der Besitzer ermitteln?

Auf einer SIM-Karte befinden sich technische Identifikationsmerkmale, die einem Mobilfunkanbieter die Zuordnung erleichtern können. Wird eine einzelne SIM-Karte gefunden oder liegt sie einem Fundgerät bei, kann der zuständige Mobilfunkanbieter unter Umständen helfen, den Anschlussinhaber zu benachrichtigen. Der Anbieter darf die persönlichen Kundendaten jedoch nicht einfach an den Finder weitergeben.

Bei einem gefundenen Smartphone ist es normalerweise nicht nötig, die SIM-Karte herauszunehmen. Insbesondere sollten weder SIM-Sperren umgangen noch Daten mit fremden Geräten ausgelesen werden. Ist der Eigentümer unbekannt, bleibt die Fundmeldung beziehungsweise Abgabe der zuverlässigste Weg.

Häufige Fragen zum gefundenen Handy

Was soll ich tun, wenn ich ein Handy gefunden habe?

Zunächst sollte überprüft werden, ob der Sperrbildschirm eine Kontaktmöglichkeit anzeigt. Kann der Besitzer nicht ermittelt werden, ist der Fund unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. In öffentlichen Verkehrsmitteln muss das Gerät direkt beim Verkehrsbetrieb beziehungsweise dessen Mitarbeitern abgegeben werden.

Kann die Polizei den Besitzer eines gefundenen Handys ermitteln?

Die Polizei verfügt im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben über Möglichkeiten zur Identifizierung von Geräten und Eigentümern. Das bedeutet jedoch nicht, dass bei jedem gewöhnlichen Handyfund eine technische Ermittlung durchgeführt wird. Für die reguläre Fundbearbeitung ist meist das Fundbüro zuständig.

Wie kann ich ein gefundenes Handy ohne PIN entsperren?

Ein fremdes Smartphone sollte nicht entsperrt werden. Es gibt legale Möglichkeiten, öffentlich angezeigte Besitzerinformationen oder freigegebene Notfallkontakte auf dem Sperrbildschirm zu prüfen. Ein Umgehen der Gerätesperre ist dafür nicht erforderlich.

Was passiert, wenn der Besitzer sein Handy nicht abholt?

Bei einem gewöhnlichen, ordnungsgemäß gemeldeten Fund kann der Finder nach Ablauf der gesetzlichen Frist unter bestimmten Voraussetzungen Eigentümer werden. Bei Funden in öffentlichen Verkehrsmitteln gelten abweichende Regeln.

Wie hoch ist der Finderlohn bei einem 1.000 Euro teuren Handy?

Bei einem aktuellen Gerätewert von 1.000 Euro beträgt der gesetzliche Finderlohn für einen gewöhnlichen Fund 40 Euro: 25 Euro für die ersten 500 Euro und weitere 15 Euro für den darüberliegenden Wert.

Darf man ein gefundenes Handy verkaufen?

Ein fremdes gefundenes Smartphone darf nicht einfach verkauft werden. Erst wenn rechtmäßig Eigentum daran erworben wurde, kommt ein Verkauf grundsätzlich in Betracht. Technische Kontosperren können trotzdem bestehen bleiben.

Fazit: Ein gefundenes Handy gehört zurück zum Besitzer

Wer ein Handy gefunden hat, sollte zunächst nach einer Kontaktmöglichkeit auf dem Sperrbildschirm suchen und gegebenenfalls einen Rückruf des Eigentümers entgegennehmen.

Ist keine sichere Zuordnung möglich, gehört das Smartphone zum zuständigen Fundbüro beziehungsweise bei einem Fund im öffentlichen Verkehrsmittel zum Verkehrsbetrieb.

Ein eigenmächtiges Entsperren oder Zurücksetzen ist nicht erforderlich. Stattdessen kann ein gesetzlicher Finderlohn ein zusätzlicher Anreiz sein, das Smartphone ordnungsgemäß zurückzugeben.