SMS im Festnetz – SMS-Service jetzt auch für Arcor ISDN-Kunden

SMS im Festnetz - SMS-Service jetzt auch für Arcor ISDN-Kunden

Oft reichen 160 Zeichen aus, um etwas mitzuteilen. Das zeigt die große Resonanz auf die SMS-Angebote der Mobilfunk-Betreiber. Im letzten Jahr wurden deutschlandweit 23,6 Milliarden Kurzmitteilungen (SMS) verschickt, teilte der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) mit. Die Tendenz ist steigend und die SMS ist kein Privileg der Handy-Nutzer. Auch über zum Beispiel Gratis-SMS-Dienste in dem Internet und von Festnetz-Anschlüssen können die beliebten Kurzmitteilungen versendet werden. Die Deutsche Telekom ermöglicht das ihren Kunden schon länger, jetzt können auch Arcor-Kunden von ihrem Anschluss aus „simsen„.

Eine SMS im Festnetz zu verschicken ist genauso einfach wie der Versand von einem Handy. Wichtig für den Versand und den Empfang ist, dass die Rufnummernanzeige (CLIP-Funktion) an dem Anschluss aktiviert ist und das Endgerät den Versand von Kurzmitteilungen ermöglicht. Außerdem muss in dem Menü des Festnetz-Telefon die Nummer der Kurzmitteilungs-Zentrale gespeichert werden, die von dem Anbieter abhängig ist. Im Falle der Arcor-Kunden lautet diese 09003266900, die Nummer des SMS-Server der Dortmunder Materna Information & Communications, der übrigens auch von T-Com-Kunden genutzt werden kann. Kunden mit einem Arcor ISDN-Anschluss können so ausgerüstet SMS an Empfänger mit deutschen Mobilfunk-Anschlüssen, an eMailadressen und Teilnehmer in dem deutschen Festnetz senden. Kann das Telefon eines Festnetz-Kunden keine SMS empfangen oder ist der Anschluss noch nicht für den SMS-Dienst freigeschaltet, wird ihm die Kurzmitteilung als Sprachnachricht zugestellt. Der Nachtruhe zuliebe erfolgen die Zustellversuche jedoch nur zwischen 07 Uhr und 23 Uhr. Kurzmitteilungen, die in diesem Zeitraum als Sprachnachricht verschickt werden, erhält der Empfänger also erst am nächsten Morgen. Ist der Empfänger nicht erreichbar, versucht das System 48 Stunden lang in einem bestimmten Rhythmus, die Nachricht zuzustellen.

Arcor ISDN-Kunden müssen sich für diesen Dienst nicht bei ihrem Anbieter anmelden. Es reicht aus, eine Kurzmitteilung zu versenden, um den Dienst zu aktivieren. Die Abrechnung der verschickten Nachrichten erfolgt über die Telefonrechnung, der Empfang einer SMS (außer Premium-SMS) ist selbstverständlich kostenfrei. Für den Versand einer Kurzmitteilung an einem Arcor-Telefonanschluss in das deutsche Festnetz fallen 9 Cent an. Wird die Kurzmitteilung an einen Handy-Kunden in dem Inland verschickt, kostet sie 17 Cent. Es können auch aneinandergekettete Kurzmitteilungen verschickt werden. Dann werden bis zu vier SMS miteinander verbunden und ab dem zweiten SMS-Teil weniger, nämlich jeweils 8 Cent beziehungsweise 16 Cent berechnet.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Nachhaltige Optionen – Google-Maps zeigt Alternativen zum Autofahren

Nachhaltige Optionen

Google-Maps zeigt Alternativen zum Autofahren

Der Tech-Riese Google will die Nutzer seiner Maps-App zur Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln animieren. Hierzu werden zahlreiche Änderungen im Routenplaner vorgenommen. Mit dem neuen Feature sollen leichter umweltbewusste Entscheidungen getroffen werden können. […]

Achtung, Betrug – so können KI-Fake-Anrufe enttarnt werden

Achtung, Betrug

So können KI-Fake-Anrufe enttarnt werden

Betrügerische Anrufe und Nachrichten sind aufgrund des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz immer schwieriger zu erkennen. Um sich dennoch vor den betrügerischen Absichten zu schützen, hilft eine Frage, die bei einem vermeintlichen Hilfeanruf gestellt werden kann. […]

Unzulässige Internet-Sportwetten – Spieler können Einsatz zurückfordern

Unzulässige Internet-Sportwetten

Spieler können Einsatz zurückfordern

Spieler können ihre im Internet verlorenen Wetteinsätze von ausländischen Anbietern zurückfordern. Nämlich dann, wenn der Anbieter der Online-Sportwetten zu diesem Zeitpunkt keine gültige Lizenz für Deutschland hatte. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. […]