Kundin in Inkasso-Falle gelockt – LKA ermittelt gegen Probenheld.de

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Ende Januar surfte eine Frau beim Online-Shopping im Internet auf der Website Probenheld.de. Sie verließ den Online-Shop wieder ohne etwas gekauft zu haben. Einige Tage später erhielt sie per Post eine Kreditkarte von Veripay mit einer Jahresgebühr von beinahe 100 Euro. Da die Nutzerin keinerlei Bestellung auf Probenheld.de getätigt hatte, kam sie der Zahlungsaufforderung nicht nach. Sie erhielt eine Forderung eines Inkasso-Büros und erstattete daraufhin Strafanzeige. Die Frau ist jedoch bei weitem nicht die Einzige, die Opfer dieser betrügerischen Masche wurde. Das LKA Niedersachsen ermittelt in 17 Fällen.

Vermeintlich kostenlose Produkte

Auf der Seite Probenheld.de wird den Verbrauchern suggeriert, dass sie kostenfreie Produkte testen dürfen. Um Tester zu werden, müssen natürlich zunächst die persönlichen Daten angegeben werden. Die Anmeldung verläuft völlig kostenfrei. Probenheld.de wirbt damit, dass dem Nutzer nach der Registrierung verschiedene Produkte günstiger oder sogar gratis zur Verfügung gestellt werden. Der Fake-Shop versendet zudem Waren ohne eine verbindliche Bestellung oder gar das Wissen der Empfänger.

Verbraucherzentrale warnte bereits im vergangenen Jahr

Bereits im Juli 2018 warnte die Verbraucherzentrale Niedersachsen vor der Website Probenheld.de. Obwohl der Online-Shop auf den ersten Blick seriös wirkt, werden nicht bestellte Produkte an Nutzer zugestellt. Auf dem Verbraucherschutzportal des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik onlinewarnungen.de berichten mehrere Nutzer von ähnlichen Erfahrungen. In vielen Berichten geht es darum, dass die vermeintlich kostenfrei zur Verfügung gestellten Testprodukte bezahlt werden sollen. Auch auf der Facebook Seite von Probenheld.de sind ähnliche zu vernehmen. Preise und Kosten müssen auch im Internet für den Verbraucher  deutlich sichtbar angegeben werden, dies ist gesetzlich festgeschrieben.

Probenheld.de ist nicht erreichbar

Die Frau, die im Januar auf der Website surfte, versuchte nach der Zahlungsaufforderung zunächst, die Firma telefonisch zu erreichen. Dies gelang ihr jedoch nicht. Auch der Verbraucherzentrale gelang es, nach eigener Aussage, nicht, jemanden der Firma über die angegebene Telefonnummer zu erreichen. Aus diesem Grund ist es für Nutzer nahezu unmöglich, die persönlichen Daten wieder zu löschen, wenn sie erst einmal übermittelt wurden. Zusätzlich findet die Übertragung der persönlichen Daten unverschlüsselt statt.  Probenheld.de verschleiert darüber hinaus durch verschiedene Schutzmechanismen seinen wahren Standort. Während im Juli 2018 noch gar kein Impressum auf der Website zu finden war, ist nun eine Adresse in Palma de Mallorca angegeben. Es ist jedoch äußerst fragwürdig, ob dort überhaupt jemand anzutreffen ist. Allgemein entspricht das Impressum des Fake-Shops nicht der deutschen Rechtsnorm und ist unvollständig. Auf der Facebook-Seite fehlt das Impressum immer noch vollständig.

Wie können sich Verbraucher vor Fake-Shops im Internet schützen?

Zu gute Angebote sollten zunächst immer misstrauisch machen. Denn Produkte, die zu einem sehr günstigen Preis angeboten werden, sind bereits ein erster Hinweis darauf, dass es sich um keinen seriösen Online-Shop handelt.  Bevor Verbraucher etwas über einen Online-Shop bestellen, sollten sie sich stets im Internet über diesen schlau machen. Über viele unseriöse Anbieter und Shops sind bereits zahlreiche Berichte und Warnungen zu finden. Es sollte zudem darauf geachtet werden, dass der Shop sowohl über Allgemeine Geschäftsbedingungen als auch ein Impressum verfügt. Ohne diese Angaben, ist für den Nutzer nicht ersichtlich, wer für den Shop überhaupt verantwortlich ist. Das Impressum muss sich immer in Deutschland befinden, ansonsten ist die Website rechtswidrig. Auf einem seriösen Online-Shop sind außerdem Datenschutzbestimmungen zu finden. Fehlen diese, ist für den Nutzer nicht erkennbar was mit den eigenen Daten geschieht. Es ist darüber hinaus unbedingt davon abzuraten, Pakete anzunehmen, die nicht bestellt wurden. Auf der Website der Polizei Niedersachsen sind Hinweise aufgelistet, durch die Verbraucher einen Fake-Shop im Internet erkennen können.

Wie sollen sich Betroffene verhalten?

Betroffene dieser betrügerischen Masche, erhalten oftmals nach der Zahlungsaufforderung eine Mahnung oder die Forderungen werden an ein Inkasso-Büro weitergeleitet. Auch der Forderungen des Inkasso-Büros sollte jedoch in keinem Fall nachgegangen werden. Stattdessen sollten Betroffene das jeweilige Inkasso-Büro darüber informieren, dass die Ware nie bestellt wurde. Denn ein Inkasso-Büro selbst prüft im Vorfeld nicht, ob eine Forderung wirklich rechtmäßig ist. Die Verbraucherzentrale rät dazu, die Einwilligung zur Nutzung der persönlichen Daten schriftlich zu widerrufen. Die Verbraucherzentrale stellt hierzu einen Mustertext zum Widerruf der Daten zur Verfügung. Das Landeskriminalamt rät dazu, den Zahlungsaufforderungen des Fake-Shops nicht nachzukommen. Stattdessen sollten Betroffene umgehend eine Betrugsanzeige erstatten.

Bildquelle: Screenshot der Webseite

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