Unzulässige Preiserhöhung – vzbv reicht Sammelklage gegen Vodafone ein

Unzulässige Preiserhöhung – vzbv reicht Sammelklage gegen Vodafone ein

Im Mai dieses Jahres kündigte der Verbraucherverband Bundeszentrale an, eine Sammelklage gegen den Mobilfunkanbieter Vodafone in Erwägung zu ziehen. Der Grund: unzulässige Preiserhöhungen. Innerhalb kurzer Zeit meldeten sich über 10 000 Betroffen. Jetzt hat der vzbv die Sammelklage beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht.

Was steckt hinter der Sammelklage?

Vodafone erhöhte in diesem Jahr einseitig die Preise für laufende Internet- und Festnetzanschlüsse um jeweils fünf Euro monatlich. Dies bedeutet für den Kunden im Jahr Mehrkosten von 60 Euro. Betroffen sind Kunden, die eine Vertrag mit einem monatlichen Pauschalpreis für einen Festnetz- oder Kabelanschluss vor dem 15. November 2022 abgeschlossen haben. Hiervon betroffen sind Millionen von Vodafone-Kunden. Aus Sicht des Verbraucherzentrale-Bundesverbands fehlt dem Unternehmen allerdings die rechtliche Grundlage für diese einseitige Preiserhöhung.

„Der vzbv hält die Preiserhöhung von Vodafone für unwirksam. Mit der Sammelklage setzen wir uns dafür ein, dass Millionen Vodafone-Kund:innen Geld direkt wiederbekommen können“, erklärt Ramona Pop, Vorständin beim vzbv.

Jetzt hat der vzbv die Sammelklage gegen Vodafone beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht. Dadurch soll es betroffenen Kunden erleichtert werden, sich gegen die Erhöhung des Basispreises zu wehren.

Wie können sich Betroffene der Klage anschließen?

Alle Vodafone-Kunden, die von der oben genannten Basispreiserhöhung betroffen sind, können sich der Sammelklage anschließen. Die entsprechenden Verträge können mit der Vodafone GmbH, der Vodafone West GmbH oder der Vodafone Deutschland GmbH geschlossen worden sein. Damit die Ansprüche nicht verjähren, müssen sie sich hierzu in ein Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen. Noch steht dieses nicht zur Verfügung, doch der vzbv informiert darüber, sobald dies möglich ist. Nach Angaben der Verbraucherschützer wird das entsprechende Klageregister bereits in einigen Wochen verfügbar sein. Um auf dem aktuellen Stand zu bleiben, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband einen News-Alert zur Klage gegen Vodafone eingerichtet.

Bei der eingereichten Sammelklage handelt es sich um eine sogenannte Abhilfeklage. Dies bedeutet, dass den in das Klageregister eingetragene Verbraucher die Rückerstattung oder der Schadensersatz direkt zugesprochen wird. Es ist im Erfolgsfall keine weitere individuelle Klage der einzelnen Betroffenen notwendig. Durch die Abhilfeklage wird die Chance für Verbraucher demnach erhöht, ihre Rechte bei Schäden durchzusetzen, für die sich der Aufwand einer eigenen Klage kaum lohnt.  Die Ansprüche können mithilfe der Sammelklage einfacher durchgesetzt werden, ohne, dass ein weiterer Gang vor Gericht notwendig ist. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert die Erstattung der gezahlten Beträge. Bei einer erfolgreichen Klage erhöht sich der Erstattungsbeitrag hierbei mit jedem Monat, in welchem der Verbraucher den erhöhten Preis bezahlt hat. Außerdem fordern die Verbraucherschützer, dass der Mobilfunkanbieter sowohl für Zinsen als auch für die Dauer des Gerichtsprozesses aufkommen soll.

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