Aufgeschoben – Preisangabepflicht für Call-by-Call-Gespräche erst ab August

Aufgeschoben - Preisangabepflicht für Call-by-Call-Gespräche erst ab August

Das Bundesverfassungsgericht hat gestern die Preisangabepflicht für Call-by-Call-Gespräche durch eine einstweilige Anordnung aufgeschoben. Damit folgten die Richter einer Beschwerde des Unternehmens Tele2 Deutschland. Eine Begründung des Richterspruchs steht noch aus.

Das seit Kurzem geltende überarbeitete Telekommunikationsgesetz sieht in § 66b (1) vor, dass Call-by-Call-Anbieter vor Beginn eines Gesprächs den Kunden über die anfallenden Telefonkosten aufklären müssen. Dazu soll eine automatisierte Ansage geschaltet werden. Ebenfalls muss bei einem Tarifwechsel während des Gesprächs dem Kunden dies durch eine entsprechende Ansage mitgeteilt werden. Die Klägerin sah ihre Grundrechte auf freie Berufsausübung, Eigentum und auf wirtschaftliche Handlungsfreiheit verletzt. Sie begründete ihre Verfassungsbeschwerde und den Eilantrag damit, dass im Gesetz keine Übergangsregelung vorgesehen ist. Die notwendige technische Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben für Call-by-Call-Gespräche sei ihr jedoch bis zum Inkrafttreten der Regelungen nicht möglich. Das Gericht folgte dem Eilantrag der Klägerin und entschied, dass die im Gesetz vorgesehene Preisangabepflicht frühestens am 1. August 2012 umgesetzt wird.

Die Beschwerde erging bereits im Februar 2012, nachdem Bundestag und Bundesrat das Gesetz beschlossen hatten. Der Bundespräsident unterschrieb das Gesetz am 3. Mai 2012, womit die beanstandete Regelung am 4. Mai 2012 hätte in Kraft treten sollen. Die fehlende Übergangsfrist nahm die Klägerin zum Anlass, gegen die Umsetzung des § 66b (1) vorzugehen. Denn bei einem Verstoß gegen die gesetzliche Preisangabepflicht für Call-by-Call-Gespräche verliert der Anbieter nicht nur seinen Entgeltanspruch, sondern muss auch mit einer Ordnungswidrigkeit rechnen.

Klarheit über die Festlegung des genauen Zeitpunkts der Einführung der Preisangabepflicht für Call-by-Call-Anrufe wird mit der Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichts erwartet. Derzeit ist davon auszugehen, dass die Regelung ab 1. August 2012 greift.

Update vom 09.05.2012

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