
Der Handel mit Cannabis und CBD-Produkten bleibt in Deutschland auch nach der Teillegalisierung streng reguliert. Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Augsburg zeigt, dass fehlende Genehmigungen erhebliche Konsequenzen haben können. Der Betreiber einer Online-Plattform muss jetzt einen großen Teil seiner Einnahmen an den Staat zurückzahlen.
Wie kam es zu dem Streit vor Gericht?
Der 32-jährige Betreiber einer illegalen CBD-Plattform wurde vom Gericht dazu verurteilt, ca. 450 000 Euro an den Staat zurückzuzahlen. Nach Auffassung des Amtsgerichts handelt es sich bei dieser Summe um den Reingewinn aus den illegalen Geschäften mit Cannabis- und CBD-Produkten. Insgesamt hatte der Mann innerhalb von nur eineinhalb Jahren einen Umsatz von rund 650 000 Euro erzielt. Über die Plattform wurden in dieser Zeit mehr als 22 000 Bestellungen abgewickelt. Doch der Verkauf war nicht genehmigt. Dem 32-Jährigen fehlte die dafür notwendige betäubungsmittelrechtliche Erlaubnis für den Handel mit entsprechenden Produkten. Das Gericht wertet das Geschäft daher als illegal und damit als strafbar. Neben der Rückzahlung des Gewinns muss der Mann zusätzlich eine Geldstrafe von 9 600 Euro zahlen. Ein weiterer Beteiligter wurde zu einer Zahlung von 900 Euro an eine gemeinnützige Organisation verurteilt. Bislang sind die Urteile allerdings noch nicht rechtskräftig.
Weshalb bleibt der Verkauf trotz Legalisierung strafbar?
Obwohl Cannabis in Deutschland teilweise legalisiert wurde, bedeutet dies nicht, dass der Verkauf frei erlaubt ist. Das Amtsgericht Augsburg machte deutlich, dass sowohl Handel als auch Vertrieb weiterhin genehmigungspflichtig bleiben. Ohne entsprechende Erlaubnis handelt es sich um einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Auch nach Inkrafttreten neuer Regelungen müssen Händler bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Auf der Website der Bundesopiumstelle wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4 MedCanG auch für den Binnenhandel eine behördliche Genehmigung erforderlich ist. Wer Cannabis oder bestimmte CBD-Produkte ohne diese Erlaubnis verkauft, riskiert strafrechtliche Konsequenzen, so wie in diesem Fall die Einziehung der erzielten Gewinne. Überdies warnen Fachleute weiterhin vor gesundheitlichen Risiken des Konsums. Zu den möglichen Nebenwirkungen gehören unter anderem Gedächtnisstörungen, Angst- und Panikgefühle, Herzrasen oder Halluzinationen. Langfristig kann der Konsum psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Psychosen begünstigen. Besonders für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren kann Cannabis den Reifeprozess des Gehirns beeinträchtigen.
Was ist aktuell erlaubt und was nicht?
Seit der Teillegalisierung im Jahr 2024 dürfen erwachsene Personen in Deutschland bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis sowohl besitzen als auch mit sich führen. Außerdem ist der private Anbau von bis zu drei Pflanzen pro Person, etwa der Gorilla Zkittlez, erlaubt. Allerdings nur zum Eigenkonsum, eine Weitergabe an Dritte bleibt verboten, genauso wie der Verkauf ohne behördliche Erlaubnis. Nicht grundsätzlich verboten ist hingegen der Verkauf von Hanfsamen und jungen Pflanzen. Dennoch unterliegt auch dieser Bereich bestimmten rechtlichen Vorgaben und darf nicht als Umgehung des Handelsverbots für konsumfertiges Cannabis genutzt werden. Das aktuelle Urteil zeigt deutlich, dass Behörden und Gerichte weiterhin konsequent gegen unerlaubten Vertrieb vorgehen.
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