Urheberrechtsverletzung über Megaupload – Sicherheitsexperten warnen vor Abmahn-Emails

Dubiose Abmahn-Emails bezueglich Megaupload

Wenn Medien intensiv über etwas berichten, wittern dubiose Geschäftemacher oft ihre Chance. Sie nutzen die Sorge und die Verunsicherung der Verbraucher zu ihrem Vorteil aus. So scheint es sich auch mit der Welle von Abmahn-Emails zu verhalten, vor denen die Sicherheitsexperten von eleven warnen. Als Aufhänger nutzen sie die Schließung des Sharehosters Megaupload, die kürzlich ein großes Medienecho verursachte. (telespiegel-News vom 20.01.2012) Besagte Emails wirken zunächst seriös. Sie kommen mit der Betreffzeile „Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung – Filesharing„ und stammen angeblich von einer Münchner Rechtanwaltskanzlei namens Kroner & Kollegen. Darin behauptet der Versender, einige namhafte Label zu vertreten. In deren Namen mahne er nun den Empfänger ab, weil dieser über die Plattform Megaupload urheberrechtlich geschütztes Audio- und Video-Material herunter geladen habe. Dem Empfänger wird ein Vergleich angeboten. Er solle 146,95 € innerhalb einer bestimmten Frist zahlen, andernfalls würden 891,31 € fällig. Der Gegenstandswert ist mit 10.000,- € angegeben und der geforderten Betrags im Gegensatz dazu erstaunlich niedrig.

Die Sicherheitsexperten vermuten hinter diesen Emails einen Betrugsversuch. Megaupload werde fälschlicherweise als P2P-Netzwerk bezeichnet, die angeblich heruntergeladenen Dateien nicht benannt und keine Unterlassungserklärung verlangt. Zudem sei die Drohung eines Eintrages bei der Schufa nicht zulässig und es fehle an Pflichtangaben für anwaltliche Schreiben, erklären sie. Auch die angebliche Kanzlei scheint nicht echt zu sein. In dem Schreiben ist nur eine Mobilfunknummer angegeben, die Bankverbindung verweist in die Slowakei, die Internet-Domain nach Österreich. Der dazu gehörende DENIC-Eintrag wurde erst vor einigen Tagen aktualisiert. Auch weise die Internetpräsenz einige inhaltliche Lücken auf, bemerken die Experten von eleven.

Aufgrund dieser Ungereimtheiten mutet das Schreiben äußerst dubios an. Die Sicherheitsexperten vermuten, dass es sich dabei um einen Betrugsversuch handelt. Sie empfehlen den Empfängern, eine Verbraucherzentrale um Rat zu fragen oder einen Anwalt zu kontaktieren, insbesondere wenn sie eine weitere Zahlungsaufforderung erhalten sollten.

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