Streit um Kosten für Auskunftsdaten – Telekom muss Schadenersatz an telegate zahlen

Telefonauskunft telegate hat Schadenersatzanspruch gegen Telekom

Eine Telefonauskunft ist nur dann sinnvoll, wenn ihre Daten richtig und vollständig sind. Aus diesem Grund beziehen Telefonauskünfte wie die des Unternehmens telegate ihre Namens- und Telefondaten von der Telekom, die ihre Kundendaten dazu bereitstellt. Für die Weitergabe der Daten von Anschlussinhabern, die dem Telefonbucheintrag zugestimmt haben, verlangt sie von ihren Konkurrenten Gebühren.

Die in Rechnung gestellten Datenkosten seien überhöht gewesen, dadurch habe sich die Telekom einen Wettbewerbsvorteil verschafft, monierte die telegate AG. (telespiegel-News vom 28.06.2007) Sie verlangte von der Telekom Schadenersatz wegen zu hoher Rechnungen in den Jahren 1997 bis 2004. In drei Prozessen klagte die telegate AG mit ihren Tochterfirmen datagate GmbH und telegate MEDIA AG gegen die Telekom. Es geht um insgesamt 86,7 Millionen Euro. In zwei zusätzlichen Verfahren gegen die Telekom wird um bis zu 108 Millionen Euro weiteren Schadenersatz gestritten.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf sprach im Jahr 2007 in allen drei Schadenersatzprozessen einen Schadensersatz zu. Zwei Jahre später hob der Bundesgerichtshof die Urteile und wies sie an das Oberlandesgericht zurück. Das urteilte im letzten Jahr erneut zugunsten der telegate-Töchter. (Akz. VI U1/11 und VI U6/11) Auch die Entscheidung in dem dritten Verfahren bezeichnet die telegate AG als weitgehend positiv. (Aktz. VI U2/11)

Gegen die Urteile des Oberlandesgerichts Düsseldorf legte die Telekom eine Nichtzulassungsbeschwerde bei dem Bundesgerichtshof ein. Der BGH wies diese Beschwerden bezüglich des zugesprochenen Schadensersatzes der telegate-Töchter ab. Damit wurden diese beiden Urteile rechtskräftig. Die Telekom muss also rund 47 Millionen Euro an seinen Konkurrenten zahlen. Die telegate AG hofft nun, dass die noch ausstehende dritte Entscheidung ebenso ausfällt. Dann müsste die Telekom nochmals rund 41 Millionen an telegate zahlen. Man werde auch die weiteren Schadenersatzklagen gegen die Deutsche Telekom AG mit guten Erfolgsaussichten weiter vorantreiben, sagte ein Sprecher der telegate AG. Die Aktie des Unternehmen stieg nach Bekanntwerden der BGH-Entscheidung um rund 10 Prozent.

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