Dt. Telekom verlor wieder gegen telegate – Rund 100 Millionen Euro zu zahlen

Telefonauskunft telegate streitet mit Telekom

Die Telefonauskunft, ältere Jahrgänge kennen sie noch unter der Rufnummer 118 als einen Service der Deutschen Bundespost. Die war damals auch der einzige Anbieter für Telefonanschlüsse in Deutschland. Der Telekommunikationsmarkt wurde privatisiert, der Inhaber des Telefonnetzes war nun die Deutsche Telekom AG und die bediente auch die Telefonauskunft. Als im Jahr 1998 der Auskunftsmarkt für Wettbewerber geöffnet wurde, war das der Anfang eines bunten Auskunftsmarktes.

Neben der 11833 der Dt. Telekom gibt es eine Vielzahl Nummern, die Auskunftssuchende anrufen können. Zum Beispiel bietet Arcor eine Telefonauskunft unter der Rufnummer 11888 und die telegate AG bietet eine Telefonauskunft unter der Rufnummer 11880. Aber auch viele weitere, kleinere und auch einige besonders preiswerte Telefonauskünfte gibt es inzwischen. Sie alle aufzuzählen würde den Rahmen sprengen, einen Überblick schafft aber der Telefonauskunft-Preisvergleich des telespiegel.

Selbstverständlich sind die Telefonauskunftsdienste nicht völlig von der Dt. Telekom unabhängig. Schließlich verfügt die Dt. Telekom über Kundendaten, die für die Bereitstellung einer Telefonauskunft notwendig sind. Denn ohne das Wissen um Rufnummer und Anschrift der Anschlussinhaber kann keine Telefonauskunft existieren. Also muss die Dt. Telekom den Auskunftsdiensten diese Daten überlassen und das tut sie selbstverständlich nicht unentgeltlich.

Über die Höhe dieses Entgelts stritt sich telegate mit der Dt. Telekom. Die telegate AG war der Meinung, der Ex-Monopolist Dt. Telekom habe ihm über Jahre zuviel für die Überlassung der Daten berechnet und sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil verschafft. In einem von der telegate-Tochter datagate GmbH geführtem Rechtsstreit verklagte telegate die Dt. Telekom. Sie forderte die ihrer Meinung nach in den Jahren 1997 bis 2004 zu viel gezahlten Entgelte zurück und verlangte Schadensersatz wegen des ihr dadurch entstandenen Wettbewerbsnachteils.

Das Verfahren um zuviel berechnete Kosten für die Überlassung der Daten wurde in drei Prozessen verhandelt. Nun ging die telegate AG auch aus dem dritten und letzten als Sieger hervor, wie das Unternehmen berichtet. Alles in allem rund 100 Millionen Euro soll das Bonner Unternehmen Dt. Telekom an die Münchner telegate AG zahlen. Diese Summe setzt sich aus insgesamt 86,81 Millionen Euro Rückforderungsanspruch und den Prozesszinsen zusammen. Außerdem steht jetzt noch die Entscheidung über die Schadensersatzklage aus, in der es um eine Summe von etwa 86 Millionen Euro geht. Die Dt. Telekom prüft die Rechtsmittel gegen die jüngste Entscheidung.

Update vom 20.07.2012

Streit um Kosten für Auskunftsdaten – Telekom muss Schadenersatz an telegate zahlen

Weitere Informationen

Telefonauskunft – Preisvergleich

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