In wettbewerbswidriger Weise habe Microsoft Einfluss auf den Wiederverkaufswert seiner Software Office Home & Student 2007 genommen. Das Office-Paket sei im Herbst des letzten Jahres massiv beworben worden. Unter anderem habe ein bundesweit tätiger Einzelhändler das Produkt mit finanzieller Unterstützung von Microsoft beworben. Noch vor Beginn der Werbekampagne im Oktober habe sich Microsoft mit diesem Verkäufer über den Wiederverkaufspreis des Softwarepakets verständigt. Das warf das Bundeskartellamt der Microsoft Deutschland GmbH vor.
Zwar stelle nicht jede Kontaktaufnahme zwischen einem Lieferanten und einem Händler betreffend des Wiederverkaufspreises eine verbotene Verhaltensabstimmung dar. Jedoch dürfe es nicht zu einer Abstimmung kommen, wonach sich der Lieferant um die Koordinierung der Preisgestaltung des Händlers bemüht und sich Händler und Lieferant so über das künftige Vorgehen des Händlers verständigen. Weil diese Grenze in diesem Fall überschritten worden sei, verhängte das Bundeskartellamt ein Bußgeld in Höhe von 9 Millionen Euro gegen Microsoft. Das Unternehmen habe die Geldbuße akzeptiert.
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