Urteil - Amazon muss Gebrauchtes besser kennzeichnen

Urteil

Amazon muss Gebrauchtes besser kennzeichnen

Auf Amazon gab es ein gebrauchtes Smartphone zum Kauf. Die Artikelbeschreibung deutete jedoch nicht darauf hin, dass es sich nicht um Neuware handelte. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen klagte. Das Landgericht München I urteilte, dass Amazon sich eines Wettbewerbsverstoßes schuldig gemacht hat. […]

Urteile

Urteil des BGH

Deutlicher Kostenhinweis auch in Emailwerbung

Ein Kabelnetzbetreiber muss in seiner Werbe-Email deutlich auf zusätzlich anfallende Kosten hinweisen, die für den Kabelanschluss anfallen, der für den Erhalt der beworbenen Telefon- und Internet-Produkte nötig ist. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH). I ZR 149/07 […]

Urteil Dt. Telekom

Urteil

Schlamperei der Dt. Telekom kann Wettbewerbsverstoß sein

Die Dt. Telekom erhielt den Auftrag eines Kunden, die Rufnummernanzeige an dessen Telefonanschluss zu aktivieren. Doch die Dt. Telekom hob zugleich die an dem Anschluss geschaltete Voreinstellung (Preselection) auf. Der Preselection-Anbieter sah darin einen Wettbewerbsverstoß und klagte gegen die Dt. Telekom. OLG Köln, 6 U 106/09 […]

Bundeskartellamt bestraft Microsoft - 9 Millionen Euro Bussgeld

Bundeskartellamt bestraft Microsoft

9 Millionen Euro Bußgeld

In wettbewerbswidriger Weise habe Microsoft Einfluss auf den Wiederverkaufswert seiner Software Office Home & Student 2007 genommen. Das Office-Paket sei im Herbst des letzten Jahres massiv beworben worden. Unter anderem habe ein bundesweit tätiger Einzelhändler […]

Über Wettbewerbswidrig

Wettbewerbswidrige Aktivitäten sind jegliche Handlungen, die gegen die Wettbewerbsregeln verstoßen und einen ungerechten Wettbewerbsvorteil verschaffen. Dazu gehören unter anderem Preisabsprachen, das Verhindern und Vereiteln von Wettbewerb, die Beeinflussung des Marktes durch Preis- oder Leistungsmanipulationen, die Verhinderung von Innovationen, das Eindringen in die Geschäfte anderer Unternehmen und das Eindringen in Märkte durch unfaire Mittel.
Solche Aktivitäten können schwere Konsequenzen für Unternehmen haben und sind ein Verstoß gegen die geltenden Wettbewerbsregeln.

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