Urteil des BGH – Deutlicher Kostenhinweis auch in Emailwerbung

Urteile

Im Jahr 2005 verschickte ein Kabelnetzbetreiber eine Email, die als „Sondernewsletter„ bezeichnet war. Der Kabelnetzbetreiber bewarb darin seine Telefon- und Internetanschlüsse samt Flatrate. Für nur 9,90 € pro Monat erhalte man einen vollwertigen Telefonanschluss. Das sei konkurrenzlos, hieß es darin, und auch das Kabel Internet sei sensationell günstig. Nur in dem Sternchentext wies der Anbieter darauf hin, dass die Voraussetzung für den Erhalt dieser Anschlüsse ein Kabelanschluss des Anbieters sei, durch den weitere Kosten entstehen.

Ein Wettbewerber des Kabelnetzbetreibers beanstandete diese Werbung als wettbewerbswidrig. Die Aussage verstoße gegen die Preisangabenverordnung und sei irreführend, weil zusätzliche Kosten für den Kabelanschluss anfielen. Auch andere Angaben in der Werbe-Email bemängelte der Wettbewerber. So sei die Aussage „konkurrenzlos„ unzutreffend, denn der Preis werde von anderen Anbietern unterboten. Auch die Aussage, der Kunde surfe für 29,90 € pro Monat so lange und so viel er wolle sei wettbewerbswidrig, weil auch die Nutzung der Internet-Flatrate einen Kabelanschluss erfordere, für den weitere Kosten entstünden. Ebenfalls sei die Aussage der Übertragungsgeschwindigkeit irreführend, wenn nicht die Angabe „bis zu„ hinzugefügt sei, denn die maximale Übertragungsgeschwindigkeit werde nicht durchgängig erreicht.

Der Bundesgerichtshof war der Meinung, dass in einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbung für Produkte unter Angabe von Preisen deutlich auf die Kosten des Kabelanschlusses hingewiesen werden müsse, wenn dieser für die Inanspruchnahme des Produkts nötig sei. Jedoch müsse kein Preis für Produkte angegeben werden, die für mögliche Folgegeschäfte nötig seien. In einer solchen Werbung müsse aber nicht darauf hingewiesen werden, dass die beworbene Übertragungsgeschwindigkeit nicht durchgängig erreicht werden kann.

Bundesgerichtshof (BGH), Aktz. I ZR 149/07 vom 10.12.2009

Weitere Informationen

Gerichtsurteile Internet

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Achtung, Falle – warum am Telefon nicht „Ja“ gesagt werden sollte

Achtung, Falle

Warum am Telefon nicht „Ja“ gesagt werden sollte

Mit der „Ja-Masche“ versuchen die Anrufer arglosen Verbrauchern am Telefon ein „Ja“ zu entlocken und damit einen Vertragsabschluss zu begründen. Die Verbraucherzentrale klärt auf, dass entsprechende Vertragsabschlüsse nicht rechtens sind. Dennoch sollten Verbraucher vorsichtig sein. […]

Erste Vorgaben für die Gatekeeper – das ändert sich für Internetnutzer

Erste Vorgaben für die Gatekeeper

Das ändert sich für Internetnutzer

Die Tech-Riesen wie Google, Meta und Co. unterliegen ab sofort einer besonderen Regulation. Die verschiedene EU-Vorschriften, die bis März 2024 müssen, wirken sich auch auf die Nutzer ihrer Dienste aus. Daraus ergeben sich viele neue Möglichkeiten. […]