Urteil – Amazon muss Gebrauchtes besser kennzeichnen

Urteil - Amazon muss Gebrauchtes besser kennzeichnen

Amazon vertreibt über seine Webseite nicht nur ein reichhaltiges Angebot von eigenen Waren. Drittanbieter können über den Market Place des Shopping-Giganten ebenfalls ihre Produkte anbieten. Was viele Kunden nicht wissen: Unter den Artikeln befinden sich auch gebrauchte Waren. Nicht immer sind diese ausreichend gekennzeichnet. Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht darin einen klaren Wettbewerbsverstoß. Er reichte gegen Amazon Klage ein. In seinem Urteil (Az.: 33 O 12885/17) vom 30. Juli 2018 stimmte das Landgericht München I dem Anliegen zu und verurteilte das Unternehmen auf Unterlassung.

Gebrauchte Smartphones nicht ausreichend gekennzeichnet

Auf Amazon wurde zuvor ein Smartphone BQ Aquaris M5 zum Kauf angeboten. Dabei handelte es sich um ein gebrauchtes Handy. Ein entsprechender Hinweis fehlte jedoch, dass es sich nicht um Neuware handelte. Nachdem der Bundesverband der Verbraucherzentralen eingeschritten war, ergänzte Amazon zunächst ein Logo mit der Bezeichnung „Refurbished Certificate“, das zur Kennzeichnung dienen sollte. Das sei nicht ausreichend, meinten die Verbraucherschützer, und reichten Klage ein.

Das Urteil: Versäumnis offensichtlich

Die Richter sahen einen Wettbewerbsverstoß. Amazon als Betreiber der Plattform habe seine Kunden nicht ausreichend in leicht verständlicher Weise über wesentliche Eigenschaften des angebotenen Produktes aufgeklärt. Diese Pflicht gehe über eine Beschreibung der technischen Ausstattung hinaus und müsse den Zustand des Produktes beinhalten. Dass es sich um ein gebrauchtes Smartphone handelte, sei nicht ersichtlich gewesen. Daran änderte auch der Zusatz des Logos „Refurbished Certificate“ nichts. Dieses sei nicht geeignet, um einem Durchschnittskunden die Eigenschaft einer gebrauchten Ware zu erläutern. Diesem sei bereits der Begriff „Refurbisched“ nicht vertraut. Ein Link zu einer Übersichtsseite, die das Logo erklärt, sei nicht ausreichend. Insgesamt komme der Kunde hier gegebenenfalls zu einer Entscheidung, die er in Kenntnis der Eigenschaft nicht treffen würde. Daher liege nach Ansicht der Richter ein Wettbewerbsverstoß vor.

Amazon kann gegen das Urteil noch Berufung einlegen. Im Gerichtsverfahren erläuterte das Unternehmen, dass andere Shops sowie Apple den Begriff „Refurbished“ in ähnlicher Form nutzen.

Folge für die Praxis: Kunden sollten Angebote genau prüfen

Der Fall zeigt, dass Verbraucher Online-Angebote sehr aufmerksam prüfen sollten. Insbesondere auffällig niedrige Preise deuten meistens nicht auf ein echtes Schnäppchen hin. Diese sollten Kaufinteressierte zum Anlass nehmen, die Produktbeschreibung genau zu lesen und die Bedeutung unbekannter Siegel oder Logos zu ergründen.

Weitere Informationen

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Der Black Friday steht vor der Tür – darauf müssen Verbraucher achten

Der Black Friday steht vor der Tür

Darauf müssen Verbraucher achten

In kurzer Zeit startet wieder der Black Friday. Verbraucher werden mit riesigen Rabatten angelockt. Einige der Angebote sind jedoch trügerisch. Daher sollten Käufer stets Ruhe und Vorsicht walten lassen und Preisvergleiche durchführen. Wer bewusst shoppt, kann wirklich sparen. […]

Versteckte Kosten bei Handyverträgen – clever sparen im Tarifdschungel

Versteckte Kosten bei Handyverträgen

Clever sparen im Tarifdschungel

Handyverträge wirken oft günstig, verbergen jedoch Kostenfallen wie automatische Preissteigerungen und Zusatzoptionen. Wer Tarife sorgfältig prüft, kann das Sparpotenzial im Mobilfunkmarkt effektiv nutzen. […]

Speedport 7

Neuer Router & WLAN-Pakete der Telekom

Speedport 7

Der neue Speedport 7 Router der Telekom kombiniert modernste Wi-Fi-7-Technologie mit intuitiver App-Steuerung sowie smarten Zusatzfunktionen. Kunden können zwischen drei WLAN-Paketen wählen, die maximale Stabilität, Komfort und Sicherheit bieten sollen. […]

Wie KI den Büroarbeitsmarkt bis 2030 verändert – was sind die Risiken?

Wie KI den Büroarbeitsmarkt bis 2030 verändert

Was sind die Risiken?

Künstliche Intelligenz verändert die Arbeitswelt enorm. Besonders klassische Bürojobs geraten dabei zunehmend unter Druck. Viele KI-Assistenten sind bereits zum jetzigen Zeitpunkt in der Lage, Aufgaben automatisiert zu übernehmen. Insbesondere für Berufseinsteiger wird sich künftig einiges verändern. […]

Weiße Flecken 2025 - Warum Deutschlands Mobilfunk noch Lücken hat

Weiße Flecken 2025

Warum Deutschlands Mobilfunk noch Lücken hat

Deutschland ist fast flächendeckend mit Mobilfunk versorgt – aber noch nicht ganz. Laut einer aktuellen Studie des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) bleiben trotz jahrelangen Ausbaus noch rund zwei Prozent der Landesfläche ohne Empfang. Warum gerade Wälder, Berge und Grenzregionen so hartnäckig vom Netz ausgeschlossen bleiben, zeigt eine detaillierte Analyse. […]