
Die Experten vom SIS, so lautet das Versprechen der SIS Senioren Info Services GmbH, helfen Senioren mit einer Expertenberatung, Einkaufsberatung, mit Preisvergleichen und Dienstleistungsvermittlungen. Der Dienst sei auf ältere Menschen ausgerichtet und soll ihnen ein perfektes Serviceprogramm bieten. Kostenlos ist der Auskunfts- und Recherchedienst allerdings nicht. Monatlich 9,95 € verlangt SIS dafür und zwar bei einer Mindestvertragslaufzeit von sechs Monaten. Viele Verbraucher wurden jedoch unfreiwillig zu Kunden gemacht. Insbesondere ältere Menschen erhielten Anrufe von Münchener Rufnummern und ihnen wurde eine Bandansage vorgespielt. Zum Ende der Ansage wurden die Angerufenen gebeten, nach dem Signalton „Ja„ zu sagen. Doch auch Verbraucher, die nicht zustimmten, erhielten eine Auftragsbestätigung von der SIS Senioren Info Services GmbH mit Sitz in der Maximilianstr. 35a in 80539 München. Die Abbuchung des monatlichen Beitrags erfolgte direkt über die Telefonrechnung der vermeintlichen Kunden.
Verbraucherschützen warnten vor dieser Masche und rieten den Verbrauchern, ihre Telefonrechnungen regelmäßig zu prüfen. Nun hat die Bundesnetzagentur ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot für bestimmte Forderungen der SIS ausgesprochen. Über die Telefonrechnungen der Verbraucher dürfen keine Forderungen mit der Produkt-ID 18SI4 (Entgelte für einen telefonischen Auskunfts- und Recherchedienst für Senioren) bzw. Artikel-/Leistungsnummer 67721 auf der Telefonrechnung von der Dt. Telekom eingezogen werden. Das Verbot gilt rückwirkend seit dem 09. Juli 2011.
Außerdem ließ die Bundesnetzagentur die Rufnummern 089-54319404 und 089-54319405 der SIS Senioren Info Services GmbH sperren. Dennoch bittet die Behörde die Verbraucher weiterhin um Mithilfe. Sie schließt nämlich nicht aus, dass die Werbeanrufe unter anderen Rufnummern fortgesetzt und ähnliche Forderungen unter anderen Produkt-IDs erhoben werden.
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