Bereits in 300 Städten und Gemeinden und bald in 14 weiteren – Arcor erweitert seine Verfügbarkeit

Bereits in 300 Städten und Gemeinden und bald in 14 weiteren - Arcor erweitert seine Verfügbarkeit

Ein Telefonanschluss und auch ein DSL-Anschluss kann schon lange nicht mehr nur bei der Deutschen Telekom bestellt werden. Zwar wird auch mit den Produkten der Konkurrenz das Leitungsnetz, also die Infrastruktur des magentafarbenen Riesens benutzt, doch der stellt es lediglich zur Verfügung. Die Kunden selbst haben mit der Deutschen Telekom keine Verträge, wenn sie sich für einen der alternativen Anbieter entscheiden.

Ein DSL-Anschluss wird immer auf einen Telefonanschluss aufgesetzt. Dabei ist es unwichtig, ob es sich um einen analogen oder ISDN-Telefonanschluss handelt. Manche Provider bieten lediglich einen DSL-Anschluss mit entsprechendem Zugangstarif an, dessen Bestellung bedarf dann eines bereits vorhanden Telefonanschlusses von T-Com, der Festnetz-Sparte der Deutschen Telekom. Doch einige Unternehmen bieten alles aus einer Hand, vom Telefonanschluss über den DSL-Anschluss bis hin zum DSL-Tarif, und bieten dabei oft wesentlich günstigere Preise als der Marktführer Deutsche Telekom.

Die meisten dieser Anbieter beschränken sich auf eine Stadt oder Region. So sind zum Beispiel die Angebote von htp in und um Hannover verfügbar, der Heimat des Telespiegel. In anderen Gebieten können die htp-Produkte nicht gebucht werden. Weitaus großflächiger ist der Wirkbereich von Arcor. Dessen Produkte sind bereits in über 300 Städten und Gemeinden zu bekommen und bald kommen noch einige hinzu. Arcor hat angekündigt, zukünftig auch Einwohnern von Viernheim, Weinsberg, Bietigheim-Bissingen, Friedrichshafen, Winnenden, Bretten, Singen, Dachau, Kempten, Memmingen, Hennigsdorf, Dessau, Herford und Gütersloh günstige ISDN- und DSL-Anschlüsse verschaffen zu können.

Der Vergleich zwischen den Angeboten der beiden Konkurrenten Deutsche Telekom und Arcor lohnt sich. Zur Zeit bietet Arcor innerhalb einer Preisaktion sogar eine DSL-Flatrate und eine Telefonie-Flatrate als Kombipaket für besonders wenig Geld. Kunden, die einen ISDN-Telefonanschluss von Arcor (19,95 €/Monat) nutzen möchten und einen Arcor-DSL-Anschluss mit der DSL-Geschwindigkeit DSL 6000 (25,- €/Monat) dazu bestellen, zahlen für den unbegrenzten DSL-Tarif und die Telefon-Flatrate für Telefonate in dem deutschen Festnetz für 0 Cent zu jeder Zeit zusammen nur 14,90 € pro Monat. Dabei sparen sie sogar die einmalige Einrichtungsgebühr für beide Anschlüsse in Höhe von 99,95 €. Die monatliche Grundgebühr dieses Arcor-Komplettpakets für rundum sorgloses telefonieren und surfen beträgt also 59,85 €. Die Kombination vergleichbarer Produkte von der Deutschen Telekom würde 82,89 € pro Monat kosten. (T-ISDN-Telefonanschluss mit Tarif XXL Fulltime: 47,95 €, T-DSL 6000-Anschluss mit DSL-Tarif dsl flat: 24,99 € zzgl. 9,95 €) Dieser Preisunterschied ist so erheblich, dass die Entscheidung nicht schwer fallen dürfte. Und für den Differenzbetrag kann man sich etwas schönes gönnen…

Weitere Informationen

Arcor – Tarife und Anschluss
Dt. Telekom – Tarife und Anschluss

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Digitale Steuerbescheide ab 2026 – Papier nur auf Wunsch

Digitale Steuerbescheide ab 2026

Papier nur auf Wunsch

Ab 2026 werden Steuerbescheide in Deutschland in der Regel nur noch digital bereitgestellt. Papier gibt es nur auf Wunsch. Was bedeutet das für Bürgerinnen, Bürger und Kanzleien? Hier erfährst du verständlich, was sich ändert – und wie du dich vorbereitest. […]

Scheinbarer App-Zwang – congstar wegen Irreführung verurteilt

Scheinbarer App-Zwang 

 congstar wegen Irreführung verurteilt

Die Telekom-Tochter congstar behauptete, ihr Online-Kundencenter werde 2025 abgeschaltet – und drängte damit Kunden zum App-Download. Doch das stimmte gar nicht. Ein Gerichtsurteil deckt nun auf, wie weit der vermeintliche App-Zwang wirklich ging. […]

Urteil – Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Urteil 

 Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Das Oberlandesgericht Bamberg hat in seinem Urteil entschieden, dass die Sperrung mehrerer Social-Media-Kanäle eines Influencers durch eine Plattformbetreiberin nicht ohne Weiteres zulässig ist. Insbesondere stellte das Gericht fest, dass die bloße Weiternutzung eines weiteren Kanals keine automatisierte Umgehung der Sperrmaßnahme darstellt. […]

United Internet & 1&1 - Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet & 1&1

Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet bündelt seine Telekommunikationsaktivitäten und verkauft die Netztochter 1&1 Versatel konzernintern an die 1&1 AG. Für Endkunden bleiben die bekannten Marken wie 1&1, IONOS, GMX oder WEB.DE bestehen. Der Artikel erklärt verständlich, welche Produkte die Unternehmen anbieten und was der mögliche Verkauf der Domain-Handelsplattform Sedo bedeutet. […]

Kritische Chrome-Lücke – Google veröffentlicht Notfall-Update

Kritische Chrome-Lücke

Google veröffentlicht Notfall-Update

Eine Chrome-Schwachstelle wurde aktiv von Cyberkriminellen ausgenutzt. Google hat mittlerweile ein Notfall-Update bereitgestellt, das dringend installiert werden sollte. Chrome-Nutzer müssen ihren Browser neu starten, um das Update zu aktivieren. […]