Entscheidung – Bundesnetzagentur untersagt Dt. Telekom den Net-Rental-Vertrag

Entscheidung - Bundesnetzagentur untersagt Dt. Telekom den Net-Rental-Vertrag

Wenn ein Unternehmen seinen Kunden einen DSL-Anschluss zur Verfügung stellt, ist dieses in den meisten Fällen eigentlich ein Produkt der Dt. Telekom, denn der gehört das Kabelnetz. Die Dt. Telekom bietet DSL-Anbietern ihre Leistungen an, die diese unter eigenem Namen vermarkten (Resale), dafür muss der DSL-Anbieter ein Entgelt an die Dt. Telekom zahlen. Wie viel das im einzelnen ist, sollte in dem neuen Vorleistungsvertrag geregelt werden, den die Dt. Telekom vor einigen Wochen zur Unterschrift vorlegte. Der unterschied sich von den alten Absprachen vor allem in einem Punkt, große Unternehmen, die viele Kunden aufweisen können, sollten bevorzugt behandelt werden und deutliche Nachlässe erhalten. (Telespiegel-News vom 23.03.2006) Das stieß auf starke Kritik der benachteiligten Anbieter und nicht nur auf die.

Auch das Bundeskartellamt schaltete sich ein, ebenso wie die Bundesnetzagentur, die der Dt. Telekom nun einen Strich durch die Rechnung machte. Sie untersagte der Dt. Telekom, ihren Net-Rental-Vertrag weiterhin anzubieten. Bei Net-Rental handele sich letztendlich um ein Rabatt-Modell, das großen DSL-Anbietern deutlich höhere Margen bei dem Wiederverkauf von DSL-Anschlüssen der Dt. Telekom AG einräume als kleineren und mittleren DSL-Anbietern, ohne dass hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund bestehe, begründete die Bundesnetzagentur ihre Entscheidung.

Die Verbände der Wettbewerber der Dt. Telekom, begrüßten das Vorgehen der Bundesnetzagentur. Damit werde nicht nur der Vorstoß der Dt. Telekom unterbunden, die Wettbewerber aus dem Markt zu drängen, indem einige wenige Anbieter bevorzugt würden. Das NetRental-Verbot sei auch der erste Schritt auf dem Weg zu einer festen Entgeltstaffelung auf dem DSL-Markt, bei der alle Anbieter ihre Geschäftsmodelle realisieren könnten, erklärte Jürgen Grützner, der Geschäftsführer des Branchenverbandes VATM. Auch das Bundeskartellamt hat die heute bekannt gewordene Entscheidung in einer Stellungnahme gegenüber der Bundesnetzagentur unterstützt.

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