Um den Missbrauch mit den 0190- und 0900-Mehrwertdiensterufnummern und Anwählprogrammen (Dialer) entgegenzuwirken und das Angebot dieser Rufnummern transparenter zu gestalten, hat das Wirtschaftsministerium einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Alle 0900-Rufnummern werden zusammen mit dem Namen und der Anschrift des Diensteanbieters bei der Regulierungsbehörde erfasst und im Internet veröffentlicht. Der Verbraucher erhält einen Auskunftsanspruch gegenüber der Regulierungsbehörde, um zu erfahren, wer sich hinter einer Mehrwertdiensterufnummern verbirgt. Außerdem müssen Dialer vor Inbetriebnahme von der Regulierungsbehörde registriert worden sein.
Die Abrechnung dieser Verbindungen darf höchstens im 60-Sekunden-Takt erfolgen und alle zeitabhängig abgerechneten Verbindungen müssen nach einer Stunde durch den Netzbetreiber getrennt werden. Zeitabhängige Verbindungen dürfen maximal 3 € pro Minute kosten, zeitunabhängige Blocktarife werden auf 30 € pro Verbindung begrenzt. Der Kunde muss über den mit der entsprechenden Nummer verbundenen Tarif vor Inanspruchnahme des Dienstes informiert werden. Geschieht dies nicht, hat der Dienstanbieter hat keinen Anspruch auf Entgelt. Auch auf Tarifänderungen ist der Verbraucher rechtzeitig hinzuweisen.
Eine weitere wichtige Änderung besteht in Bezug auf den Zugriff der Regulierungsbehörde. Diese kann bei Verstößen oder Missbrauch die rechtswidrig genutzte Nummer entziehen.
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