Um den Missbrauch mit 0190- und 0900-Mehrwertdiensterufnummern und Dialern entgegenzuwirken und das Angebot dieser Rufnummern transparenter zu gestalten, hat das Bundeskabinett heute einen Gesetzentwurf verabschiedet.
Künftig dürfen Verbindungen mit diesen Mehrwertnummern pro Minute höchstens 3 € kosten. Der Preis des Dienstes muss dem Kunden mitgeteilt werden, bevor Kosten entstehen. In einem Jahr soll das auch für Serviceverbindungen per Handy gelten. Zeitabhängig abgerechnete Verbindungen müssen nach einer Stunde durch den Netzbetreiber getrennt werden. Der Verbraucher erhält einen Auskunftsanspruch gegenüber der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post um zu erfahren, wer sich hinter einer Mehrwertdienstrufnummer verbirgt.
Das Verbraucherministerium erklärte, bei Missbrauch drohe dem Anbieter der Entzug der Servicenummer. Bis zum Sommer soll dieses Gesetz auch von Bundesrat verabschiedet werden.
Ein kleines Symbol mit großer Wirkung: Emojis gehören längst zur Alltagssprache – auch im Job. Doch eine aktuelle Studie zeigt, dass sie die Wahrnehmung von Kompetenz und Glaubwürdigkeit stärker beeinflussen, als viele denken. […]
Bis 2018 sollten alle Haushalte Internet mit 50 Mbit/s haben. Doch trotz dieses politischen Ziels, haben aktuell immer noch mehr als 2 Millionen Menschen keinen schnellen Zugang. Besonders Haushalte in ländlichen Regionen sind betroffen. […]
Manuelle Updates kosten Zeit und Nerven. Mit diesem einfachen Trick kannst du alle Programme in Windows automatisch aktualisieren – in wenigen Sekunden. […]
Nach Kündigung einfach weiter verlängert: Ein Gericht stoppt fragwürdige Praktiken eines Antivirus-Anbieters – und stärkt die Rechte von Verbrauchern im Abo-Dschungel. […]
Mit den neuen „eazyGo“-Tarifen erweitert der Anbieter sein Angebot um Mobilfunktarife im Vodafone-Netz. Drei günstige Tarife sowie Kombi-Optionen mit Kabel-Internet bieten flexible Laufzeiten und eine einfache Online-Bestellung. […]
Ein Mobilfunkanbieter sprach online nur von einem „Kündigungswunsch“ und ließ Kündigungen teils an einer pauschalen Fehlermeldung scheitern. Das OLG Schleswig hat nun klargestellt: So darf ein elektronischer Kündigungsprozess nicht aussehen. […]
Hinterlasse jetzt einen Kommentar