Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat dem neuen Gesetz zugestimmt.
Dem zufolge erhält der Verbraucher einen Auskunftsanspruch gegenüber der Regulierungsbehörde, um zu erfahren, welcher Anbieter sich hinter einer Mehrwertdiensterufnummer, verbirgt und wie dieser zu erreichen ist. Außerdem müssen Anwählprogramme (Dialer) vor Inbetriebnahme von der Regulierungsbehörde registriert worden sein. Zeitabhängig abgerechnete Mehrwertverbindungen müssen nach einer Stunde durch den Netzbetreiber getrennt werden. Der Kunde muss über den mit der entsprechenden Nummer verbundenen Tarif vor Inanspruchnahme des Dienstes informiert werden, und für die Verbindungen gelten Preisobergrenzen.
Durch das neue Gesetz wird das Angebot für den Nutzer transparenter gestaltet und es wird ermöglicht, dass Verbraucher problemloser gegen Missbrauch vorgehen können.
Eine neue Angriffswelle auf den Messenger Signal betrifft unter anderem Politiker und andere sensible Berufsgruppen. Sicherheitsbehörden warnen vor möglicher Spionage durch staatlich gesteuerte Hacker und raten dringend zu verstärkten Schutzmaßnahmen. […]
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist für Millionen Menschen längst angelegt – doch viele nutzen sie noch nicht aktiv. Wie Sie Zugriff erhalten, welche Vorteile das bringt und worauf Sie beim Datenschutz achten sollten. […]
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg weist eine Klage gegen den Rundfunkbeitrag ab. Trotz Kritik an angeblicher Einseitigkeit sieht das Gericht keine systemübergreifenden Defizite im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. […]
Kriminelle nutzen manipulierte Telefonnummern, um Vertrauen zu gewinnen und Betroffenen das Geld aus der Tasche zu ziehen. Aktuell wird vor einer Betrugsmasche mit der Sperr-Notrufnummer 116 116 gewarnt. […]
Digitale Dienste sind allgegenwärtig – doch mit der wachsenden Zahl an Anbietern steigt auch das Risiko unseriöser Angebote. Staatliche Regulierung und offizielle Lizenzen bieten Nutzern eine wichtige Orientierung und sorgen für mehr Sicherheit bei Daten, Zahlungen und Transparenz. […]
Mit neuen Vorgaben und einer offiziellen Mess-App können Verbraucher in Zukunft leichter nachweisen, wenn ihr Mobilfunk-Internet langsamer ist als vertraglich vereinbart. So können Minderungs- oder Kündigungsrechte besser geltend gemacht werden. […]
Hinterlasse jetzt einen Kommentar