Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat dem neuen Gesetz zugestimmt.
Dem zufolge erhält der Verbraucher einen Auskunftsanspruch gegenüber der Regulierungsbehörde, um zu erfahren, welcher Anbieter sich hinter einer Mehrwertdiensterufnummer, verbirgt und wie dieser zu erreichen ist. Außerdem müssen Anwählprogramme (Dialer) vor Inbetriebnahme von der Regulierungsbehörde registriert worden sein. Zeitabhängig abgerechnete Mehrwertverbindungen müssen nach einer Stunde durch den Netzbetreiber getrennt werden. Der Kunde muss über den mit der entsprechenden Nummer verbundenen Tarif vor Inanspruchnahme des Dienstes informiert werden, und für die Verbindungen gelten Preisobergrenzen.
Durch das neue Gesetz wird das Angebot für den Nutzer transparenter gestaltet und es wird ermöglicht, dass Verbraucher problemloser gegen Missbrauch vorgehen können.
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