Gewinnspielteilnahme per Telefon – Einzelklage wegen Betrugsverdacht gegen TV-Sender 9Live erfolglos

Gewinnspielteilnahme per Telefon - Einzelklage wegen Betrugsverdacht gegen TV-Sender 9Live erfolglos

Es sollte die Zahl der Dreiecke in dem Bild herausgefunden werden, das war bei einer Fernsehsendung in dem Programm von 9Live Anfang 2003 die Aufgabe der Zuschauer. Der Sender lockte bei einer richtigen Antwort mit einem Gewinn von 1500,- €. Eine Zuschauerin sah die Sendung, wartete einige Minuten und, nachdem anscheinend kein Teilnehmer in das Studio durchkam, rief sie die Gewinnhotline des Senders an. Doch die Frau wurde nicht mit dem Moderator, sondern mit einer elektronischen Stimme verbunden, die sie auf das nächste Mal vertröstete. Vor Gericht forderte die Frau eine Unterlassungsverpflichtung von 9Live.
Die Klägerin warf dem Fernsehsender vor, vorzutäuschen, dass kein Teilnehmer anrufe. Dadurch würden Zuschauer zu Anrufen verleitet und das habe System, da der Sender mit den Telefongebühren Gewinn erziele. (News vom 18.05.2004) Außerdem handele es sich bei diesem Spiel um eine Lotterie, denn der Anrufer werde nach dem Zufallsprinzip in das Studio weitergeleitet.

Es gebe keine rechtliche Grundlage für eine Unterlassungsentscheidung, urteilten die Richter des Amtsgericht München (Az.: 155 C 21673/03) und in der Berufung auch des Landgerichts München I (AZ.: 33 S 19524/03) und wiesen die Klage aus formalen Gründen ab. Für die Klägerin bestehe keine Wiederholungsgefahr, denn sie habe das System des Senders erkannt und um andere Zuschauer zu schützen, sei das Recht auf eine Popularklage notwendig. Dieses hätten jedoch nur Gruppen, wie Verbraucherverbände oder Konkurrenten des Senders.

Eine Sprecherin der Verbraucherzentrale Bayern sagte dazu, die Abweisung der Klage sei aus formalen Gründen zwar „vollkommen korrekt erfolgt„, das Gericht habe jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Verbraucherverbände das Verhalten des Senders überprüfen lassen können. Unter dem Aktenzeichen 384 Js 48366/02 werde das Verfahren bei der Kriminaldirektion München 2 bearbeitet, fügte Petra von Rhein-Szeppat hinzu.

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