Rufnummernmissbrauch im Internet – Regulierungsbehörde veröffentlicht Maßnahmen

Rufnummernmissbrauch im Internet - Regulierungsbehörde veröffentlicht Maßnahmen

Seit dem 15.08.2003 ist die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) mit der Umsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs mit 0190er-/0900er-Rufnummer betraut. Die RegTP darf bei gesicherter Kenntnis eines Missbrauchs geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorschriften und Bedingungen sicherzustellen. Wenn also etwa ein Dialer nicht den Anforderungen entspricht, ein Unternehmen Spam versendet oder bei rechtswidrigen Einträgen in öffentliche Telefonverzeichnisse darf die Regulierungsbehörde eingreifen und Sanktionen gegenüber den Netzbetreibern oder Rechnungssteller verhängen. Das können Maßnahmen wie Abmahnungen, Untersagung der Rechnungsstellung bis hin zu Abschaltung und Entzug der Rufnummer sein.

Die Regulierungsbehörde hat inzwischen eine Vielzahl Verbraucheranfragen und Beschwerden bearbeitet. Im Internet sind die vor allem nicht registrierte, gesetzeswidrige und kostenpflichtige Dialer, die falsche Rufnummerngassen nutzen, auffällig geworden. Im Bereich der Telefonie liegen die meisten Verstöße bei der Überschreitung der Preisobergrenze und fehlender Preisansage.

Seit heute ist auf der Internet-Seite der RegTP eine Liste zu finden, anhand der Geschädigte und Interessierte erkennen können, welche Maßnahmen bei Verstößen gegen das Mehrwertdienstgesetz gegen die Unternehmen ergriffen wurden. Dabei handelt es sich nicht nur um Verstöße mittels Dialer, sondern auch um die rechtswidrige Nutzung von 0900-Rufnummern, zum Beispiel für Angebote über Telefon oder Fax. Anhand eines speziellen Vermerks können Verbraucher erkennen, wenn keine Zahlungspflicht gegenüber dem Unternehmen besteht, erklärte Matthias Kurth, Präsident der Reg TP.

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