Flatrate für Analog/ ISDN-Surfer von W-OL – Ständige Werbeeinblendung muss akzeptiert werden

Flatrate für Analog/ ISDN-Surfer von W-OL - Ständige Werbeeinblendung muss akzeptiert werden

In der Vergangenheit haben schon einige Anbieter versucht, Nutzern eines analogen oder ISDN-Anschlusses eine „echte„ Flatrate zur Verfügung zu stellen. Doch diese Tarife sind für die Unternehmen nicht kostendeckend gewesen und so mussten alle früher oder später wieder eingestellt werden. Der Internet-Provider W-OL startete gestern einen weiteren Versuch und diese Flatrate soll unter anderem durch Werbeeinnahmen gegen finanziert werden. Das Münchner Unternehmen bietet Internet-Nutzern, die einen Analog- oder ISDN-Zugang verwenden, eine bundesweit verfügbare Flatrate an. Dabei handelt es sich tatsächlich um eine „echte„ Flatrate, denn für einen monatlichen Pauschalpreis kann ohne Zeit- und Volumenbegrenzung gesurft werden. Dafür fallen monatlich 34,99 € an, zuzüglich einer einmaligen Einrichtungsgebühr in selber Höhe. Wählt der Kunde einen sogenannten Kontingenttarif, also die Abrechnung per Vorkasse (Prepaid), entfällt die Einrichtungsgebühr und die Tarifpreis verringert sich. Fällt die Entscheidung auf ein 3-Monats-Kontingent, sind monatlich 29,99 €, mit einem 6-Monats-Kontingent monatlich 24,99 € im Voraus zu bezahlen. Die Flatrate erlaubt einen Upload und Download von maximal 64 Kbit pro Sekunde, eine Kanalbündelung (mit ISDN) ist momentan nicht möglich. Jedoch kann der Tarif in einem Netzwerk genutzt werden. Für die Flatrate außerhalb der Kontingenttarife gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende.

Um die Analog / ISDN-Flatrate nicht, wie zahlreiche Mitbewerber, nach kurzer Zeit wieder einstellen zu müssen, wird sie durch Werbung, Umfragen, eMails, andere ergiebige Tarife und E-Commerce „subventioniert„. Um sie nutzen zu können, muss die Software des Unternehmens heruntergeladen und installiert werden. Dann kann der Kunde Interessengebiete bestimmen, zu denen er während des Surfens Werbeeinblendungen sieht. Denn sobald sich der Nutzer in das Internet einwählt, erscheint ein 234 x 60 Pixel großes Werbefenster auf seinem Bildschirm, das immer im Vordergrund ist aber beliebig verschoben werden kann. Schließt der Nutzer es, bricht auch die Internetverbindung ab.

Ob sich die Idee, durch Einblendung eines Werbefensters eine Analog/ISDN-Flatrate zu refinanzieren, bei den Kunden durchsetzen wird, wird sich herausstellen. Insgesamt macht der Internetauftritt des Unternehmens einen seriösen Eindruck. Ob dieses Flatrate-Angebot mit zufriedenen Kunden am Markt bleibt, wird sich jedoch ebenfalls zeigen. Ein solcher unbegrenzter Tarif weckt vor allem das Interesse von Usern, die sich eine Flatrate wünschen, aber kein DSL nutzen möchten oder können.

Weitere Informationen

Internet by Call – Tarife
DSL Vergleich

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Digitale Steuerbescheide ab 2026 – Papier nur auf Wunsch

Digitale Steuerbescheide ab 2026

Papier nur auf Wunsch

Ab 2026 werden Steuerbescheide in Deutschland in der Regel nur noch digital bereitgestellt. Papier gibt es nur auf Wunsch. Was bedeutet das für Bürgerinnen, Bürger und Kanzleien? Hier erfährst du verständlich, was sich ändert – und wie du dich vorbereitest. […]

Scheinbarer App-Zwang – congstar wegen Irreführung verurteilt

Scheinbarer App-Zwang 

 congstar wegen Irreführung verurteilt

Die Telekom-Tochter congstar behauptete, ihr Online-Kundencenter werde 2025 abgeschaltet – und drängte damit Kunden zum App-Download. Doch das stimmte gar nicht. Ein Gerichtsurteil deckt nun auf, wie weit der vermeintliche App-Zwang wirklich ging. […]

Urteil – Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Urteil 

 Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Das Oberlandesgericht Bamberg hat in seinem Urteil entschieden, dass die Sperrung mehrerer Social-Media-Kanäle eines Influencers durch eine Plattformbetreiberin nicht ohne Weiteres zulässig ist. Insbesondere stellte das Gericht fest, dass die bloße Weiternutzung eines weiteren Kanals keine automatisierte Umgehung der Sperrmaßnahme darstellt. […]

United Internet & 1&1 - Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet & 1&1

Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet bündelt seine Telekommunikationsaktivitäten und verkauft die Netztochter 1&1 Versatel konzernintern an die 1&1 AG. Für Endkunden bleiben die bekannten Marken wie 1&1, IONOS, GMX oder WEB.DE bestehen. Der Artikel erklärt verständlich, welche Produkte die Unternehmen anbieten und was der mögliche Verkauf der Domain-Handelsplattform Sedo bedeutet. […]

Kritische Chrome-Lücke – Google veröffentlicht Notfall-Update

Kritische Chrome-Lücke

Google veröffentlicht Notfall-Update

Eine Chrome-Schwachstelle wurde aktiv von Cyberkriminellen ausgenutzt. Google hat mittlerweile ein Notfall-Update bereitgestellt, das dringend installiert werden sollte. Chrome-Nutzer müssen ihren Browser neu starten, um das Update zu aktivieren. […]