Service zum Pauschalpreis – Verbraucherzentrale rät debitel-Kunden zum Widerspruch

Verbraucherzentrale rät debitel-Kunden zum Widerspruch

Im April wurden Kunden des Mobilfunk-Serviceproviders debitel von dem Unternehmen per Postkarte über ein neues Produkt informiert. Das ServicePlus-Paket von debitel kostet monatlich 2,95 € und ist in den Mobilfunknetzen von Vodafone, T-Mobile und E-Plus, jedoch nicht in dem von O2 verfügbar. Für diesen Pauschalpreis erhalten die debitel-Kunden Serviceleistungen ohne zusätzliche Kosten. Dazu gehören zur Zeit Anrufe bei der debitel-Hotline, eine Kontoübersicht der letzten zwölf Monate sowie der einmalige Tausch einer SIM-Karte, ein Tarifwechsel und der Wechsel der Rufnummer innerhalb eines Jahres. Das ServicePlus-Paket kann zu fast allen Mobilfunk-Laufzeitverträgen gebucht werden, die mit debitel abgeschlossen wurden. Es hat eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten, die sich automatisch um weitere zwölf Monate verlängert, wenn nicht mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt wurde.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rät nun den debitel-Kunden, die das ServicePlus-Paket von dem Anbieter debitel automatisch erhalten haben, es aber nicht benötigen und der Nutzung nicht fristgerecht widersprochen haben, dem Pauschalbetrag auf ihrer Mobilfunk-Rechnung zu widersprechen. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale bestehe keine gültige Vertragsgrundlage zur Berechnung des monatlichen Preises, da die Kunden zu „Zwangsnutzern„ des ServicePlus-Pakets gemacht worden seien. Laut Verbraucherzentrale seien die debitel-Kunden in diesem Fall nicht zu der Zahlung des auf der Rechnung ausgewiesenen Preises für das ServicePlus-Paket verpflichtet, bereits gezahlte Beträge könnten nach ihrer Ansicht zurückgefordert werden.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Cloud statt Konsole – Die Zukunft der Unterhaltung

Cloud statt Konsole

Die Zukunft der Unterhaltung

Die Zeiten, in denen man für einen spannenden Abend eine teure Konsole, stapelweise Discs oder teure Kinotickets brauchte, sind vorbei. Ab 2026 könnte die beste Unterhaltung direkt aus der Cloud auf dem Fernseher laufen – […]

Fahrzeugschein jetzt digital – Kostenlose Bundes-App für Autofahrer

Fahrzeugschein jetzt digital

Kostenlose Bundes-App für Autofahrer

Die neue Bundes-App „i-Kfz“ bringt den Fahrzeugschein auf das Smartphone. Autofahrer können das Dokument digital verwenden, teilen und sogar offline vorzeigen. Innerhalb Deutschlands reicht der digitale Fahrzeugschein ab sofort aus. […]

Die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen für 2026

Gesetzliche Krankenkassen

Zusatzbeiträge für 2026

Die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen steigen seit Jahren – und auch 2026 müssen sich Versicherte auf höhere Abgaben einstellen. Neben dem festen Beitragssatz von 14,6 Prozent erhebt jede Krankenkasse individuelle Zusatzbeiträge, um steigende Kosten für Behandlungen, Medikamente und eine älter werdende Bevölkerung auszugleichen. Warum diese Aufschläge nötig sind und wie sie sich 2026 entwickeln sollen, lesen Sie hier. […]

Zwischen Jugendschutz und EU-Recht – Streit um Porno-Websites

Zwischen Jugendschutz und EU-Recht

Streit um Porno-Websites

Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf stellt den Sperrzwang für Internetprovider infrage. Während der Schutz von Minderjährigen unbestritten bleibt, geraten deutsche Regelungen durch EU-Recht zunehmend unter Druck. […]

Digitale Steuerbescheide ab 2026 – Papier nur auf Wunsch

Digitale Steuerbescheide ab 2026

Papier nur auf Wunsch

Ab 2026 werden Steuerbescheide in Deutschland in der Regel nur noch digital bereitgestellt. Papier gibt es nur auf Wunsch. Was bedeutet das für Bürgerinnen, Bürger und Kanzleien? Hier erfährst du verständlich, was sich ändert – und wie du dich vorbereitest. […]

Scheinbarer App-Zwang – congstar wegen Irreführung verurteilt

Scheinbarer App-Zwang 

 congstar wegen Irreführung verurteilt

Die Telekom-Tochter congstar behauptete, ihr Online-Kundencenter werde 2025 abgeschaltet – und drängte damit Kunden zum App-Download. Doch das stimmte gar nicht. Ein Gerichtsurteil deckt nun auf, wie weit der vermeintliche App-Zwang wirklich ging. […]