Neuer Name und mehr Aufgaben – Regulierungsbehörde heißt jetzt Bundesnetzagentur

Neuer Name und mehr Aufgaben - Regulierungsbehörde heißt jetzt Bundesnetzagentur

Nachdem Bundestag und Bundesrat dem neuen Energiewirtschaftsgesetz (EWG), das eine möglichst sichere, preisgünstige und umweltverträgliche Versorgung mit Elektrizität und Gas nach EU-Richtlinie gewährleisten soll, zugestimmt hatten, trat heute das zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts in Kraft. Zeitgleich geht auch die Aufsicht über die Energiewirtschaft in den Aufgabenbereich der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) über, die bisher „nur„ mit der Aufsicht über den Marktbereich der ehemaligen staatlichen Unternehmen Deutsche Telekom AG und Deutsche Post AG betraut war. Sie kümmert sich darum, dass die marktbeherrschenden Unternehmen durch die Privatisierung keinen Schaden in der freien Wirtschaft anrichten. Jetzt hat diese Behörde nicht nur zusätzliche Aufgaben, nämlich auch die Aufsicht über den Strom- und Gas-Markt sowie das Eisenbahnnetz, sondern ebenfalls einen neuen Namen und bald auch eine neue Webseite.

Seit heute trägt die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post die Bezeichnung Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, kurz Bundesnetzagentur. Die Aufgabe der Behörde wird unter anderem sein, die Entgelte zu prüfen, die Strom- und Gas-Netzbetreiber für die Lieferung ihrer Leistung berechnen. Die Netzbetreiber müssen diese Durchleitungsentgelte von der Bundesnetzagentur genehmigen lassen und die Behörde kann Netzbetreiber zukünftig in Einzelfällen sogar verpflichten, ihre Entgelte auf günstigeres Preisniveau zu senken. In wenigen Tagen, am 20. Juli, soll auch die neue Webseite der Bundesnetzagentur im Internet erreichbar sein, die bisher noch eine Baustelle ist.

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