Preisfalle Ortsvorwahl – Anbieter von Mehrwertdiensten verwenden vermehrt geografische Rufnummern

Preisfalle Ortsvorwahl - Anbieter von Mehrwertdiensten verwenden vermehrt geografische Rufnummern

Der Verein der Freiwilligen Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste (FST e.V.) besteht seit 1997. Er vertritt die Interessen der etwa 60 angemeldeten Anbieter und Organisationen aus dem Bereich der deutschen Telefon-Mehrwertdienste. Der Verein veröffentlichte nun das Ergebnis einer Marktuntersuchung, in der über 800 Werbespots und Anzeigen von Anbietern analysiert wurden, die ihre Dienste über Service-Rufnummern darbieten. Das Ergebnis ist einerseits positiv doch andererseits auch beunruhigend.

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat bestimmten Diensten Rufnummerngassen zugeordnet, über die diese Mehrwert-Dienste zur Verfügung gestellt werden dürfen und der Preis des Angebots muss für den Verbraucher erkennbar sein. Die Untersuchung des FST beleuchtete den sachgerechten Einsatz der Service-Rufnummern in den jeweils dafür vorgesehenen Rufnummerngassen und die gesetzeskonforme Gestaltung der Preisangaben. Zwar ist laut der Untersuchung die Bereitschaft der Anbieter gestiegen, die Verbraucher über den Preis ihrer Offerten zu informieren, zunehmend wird jedoch Missbrauch in Bezug auf die zugeordneten Rufnummerngassen betrieben. Angebote, die eigentlich der Rufnummerngasse 0190/0900 zuzuordnen sind, werden immer öfter über Telefonnummern mit vorangestellten Ortsvorwahlen, sogenannte geografische Rufnummern, abgewickelt. Das verhindert, dass der Verbraucher die Dienstleistung und damit den zu erwartenden Preis richtig einschätzen kann. Hinzu kommt, dass der Verbraucher nicht hinreichend über die entstehenden Kosten informiert wird, mehr als 58 Prozent der festgestellten Verstöße gegen die Preisdeklarationspflicht entfallen auf diese Angebote. Im Vergleich dazu haben die Dienstleistungen, die über die Rufnummerngasse 0190 und 0137 abgewickelt werden, glänzend abgeschnitten.

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