Abrechnungsfehler bei surf100 – Erstattung nur auf Nachfrage

Abrechnungsfehler bei surf100 - Entschädigung nur auf Nachfrage

Der Internet Provider surf100, ein Unternehmen mit einer Niederlassung in Düsseldorf, bietet diverse Internet-by-Call-Tarife an. Die meisten dieser Tarife entsprechen nicht den telespiegel Anforderungen, die für eine Aufnahme in die Internet-by-Call-Vergleiche des Telespiegels erfüllt sein müssen. Das gilt auch für den Tarif Spar04 von surf100. In diesem Tarif wurde am 21. September dieses Jahres der Preis beträchtlich verändert. Kurz darauf meldeten sich einige Kunden bei dem Anbieter, weil sie einen Abrechnungsfehler in dem Zeitraum kurz vor der Tarifumstellung vermuteten.

Nachdem der Anbieter dazu sein erstes Statement veröffentlicht und den Sachverhalt nun anscheinend wie versprochen mit seinen Netzwerk- und Abrechnungspartner geklärt hat, gibt der Anbieter Abrechnungsfehler bei `einzelnen Kunden´ zu. An der Misere sei jedoch nicht der Anbieter, sondern deren `Netzwerk/Abrechnungspartner´ schuld, heißt es auf der Homepage von surf100.

Nach einer Entschuldigung bei den Nutzern seiner Internet-by-Call-Tarife ist deshalb vermutlich vergeblich zu suchen, doch Kunden würde der zu viel gezahlte Betrag erstattet. Dieses, so teilt der Anbieter weiter mit, geschieht aber nicht automatisch, wie es der gute Ton wäre, sondern nur, wenn die betroffenen Kunden reklamieren. Dafür müssen sie eine E-Mail mit den Angaben über ihren Namen und Vornamen, die betroffene Rufnummer, das Buchungskonto (EVN) und den betreffenden Betrag an die E-Mail-Adresse abrechnung@surf100.de senden. Nach einer Prüfung, so verspricht der Anbieter, würde der Betrag auf der nächsten Telefonrechnung erstattet.

Weitere Informationen

Internet-by-Call – Vergleich
Internet-by-Call – Preisänderungen

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