Urteil – Unerwünschte Tarifumstellungen der Dt. Telekom rechtswidrig

Urteil - Unerwünschte Tarifumstellungen der Dt. Telekom rechtswidrig

Sie machten nicht einmal vor älteren Damen halt. Mit dem Versprechen eines günstigeren Tarifs oder eines Bonus begannen sie die Gespräche und boten Tarife der Dt. Telekom an. Sie riefen Kunden, die ohnehin Kunden der Dt. Telekom sind ungebeten an und versuchten, sie zu einem Tarifwechsel zu bewegen. Der angebotene Tarif war selbstverständlich umfangreicher, aber auch teurer und für die Kunden schlicht nicht erforderlich. Doch auch wenn diese ihn gar nicht wollten, sie wechselten in den angebotenen Tarif, falls nötig eben unfreiwillig. Denn auch, wenn die Kunden einen Tarifwechsel ablehnten, erhielten sie kurz darauf eine Vertragsbestätigung. Jeder Widerspruch schien zwecklos und die unfreiwilligen Änderungen konnten bei der Dt. Telekom nur mühsam rückgängig gemacht werden.

Massenhaft beschwerten sich betroffene Kunden bei den Verbraucherzentralen. Etwa ein Jahr lang konnte nicht wirklich etwas gegen die Vorgehensweise unternommen werden, außer den Kunden präventiv zu raten, einen solchen Anruf sofort zu beenden. Dann hat die Verbraucherzentrale Brandenburg gegen die Deutsche Telekom AG geklagt, doch sogar während des Verfahrens wurde die Praktik der Tarifumstellungen ohne Einverständnis des Kunden fortgeführt. Nun jedoch entschied das Landgericht Bonn, dass die Vorgehensweise rechtswidrig ist und untersagte diese aggressive Werbung. Kunden dürfen zukünftig keine Vertragsbestätigungen für einen Tarifwechsel erhalten, dem sie nicht zugestimmt haben. Die Verbraucherzentrale fordert Kunden, denen zukünftig dennoch eine solche Bestätigung zugesandt wird, sich an eine der Verbraucherzentralen zu wenden. Denn Verstöße gegen das Urteil können mit Bußgeld geahndet werden.

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