Tele2 missachtet Urteil – Zwei mal 100.000 Euro Ordnungsgeld

Tele2 missachtet Urteil - Zwei mal 100.000 Euro Ordnungsgeld

Sie stehen vor dem Supermarkt, vor Baumärkten und manchmal sogar ungebeten vor der Haustür. Nicht selten rufen sie auch an, die Werber mit ihren Angeboten für noch günstigeres telefonieren mit noch mehr Service und Konditionen, zu denen angeblich kein Verbraucher `Nein´ sagen kann. Das ist lästig. Und es ist verboten. Kein Verbraucher darf unerwünschte Werbeanrufe bekommen. Doch einige Unternehmen halten sich nicht daran. Sogar dann nicht, wenn ihnen bereits klar zu erkennen gegeben wurde, dass ihr Vorgehen nicht akzeptabel ist.

Der Telekommunikationsanbieter Tele2 ist anscheinend so ein Fall. Die Verbraucherzentralen haben eine Vielzahl Beschwerden bekommen, weil das Unternehmen Telefonkunden mit Werbeanrufen belästigte. Zweck der Anrufe war, die Verbraucher zu Kunden des Anbieters Tele2 zu machen. Doch die Verbraucher wandten sich an die Verbraucherschützer und beschwerten sich. Im Februar erwirkte die Verbraucherzentrale Bayern dann ein Urteil, das Tele2 Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung des Angerufenen untersagte.

Wenig einschüchternd muss dieses Urteil des Landgericht Düsseldorf auf Tele2 gewirkt haben, denn die Verbraucherschützer erhielten weitere Beschwerden über unerwünschte Werbeanrufe. Und dabei handelte es sich durchaus nicht um Einzelfälle. Die Verbraucherschützer zogen mit den Aussagen von mehr als 70 seitdem angerufenen Telefonkunden vor Gericht. Für keinen einzigen der Fälle konnte Tele2 eine ausreichende Einwilligung der Telefonkunden vorlegen, die ihre Anrufe legitimiert hätte.

Das selbe Gericht, nämlich das Landgericht Düsseldorf strafte Tele2 nun auf Antrag der Verbraucherzentrale Bayern mit einem Ordnungsgeld. (Landgericht Düsseldorf, Aktz.: 38 O 145/06 vom 27.06.2007) Auch die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V., kurz Wettbewerbszentrale, meldet einen Erfolg vor Gericht gegen den Anbieter Tele2 und dessen Verurteilung zu einem Ordnungsgeld aus dem selben Grund. (Landgericht Düsseldorf, Aktz.: 38.O.188/04 vom 29.06.2007) In beiden Fällen soll der Anbieter 100.000,- Euro zahlen. Ob die Höhe der Geldstrafen ausreichend ist, um den Anbieter Tele2 von weiteren Werbeanrufen bei Telefonkunden ohne deren vorheriges Einverständnis abzuhalten, wird sich herausstellen.

Update vom 26.11.2007

Tele2 legte gegen das von der Verbraucherzentrale erstrittene Ordnungsgeld Widerspruch ein. Doch es wurden neue Fälle der unerlaubten Telefonwerbung bekannt und die Verbraucherzentralen klagten wieder gegen Tele2. Die Parteien einigten sich außergerichtlich. Tele2 zahlt eine Vertragsstrafe in Höhe von 240.000,- €. Im Gegenzug nehmen die Verbraucherzentrale die bestehenden Vollstreckungsanträge zurück, die wegen bisheriger unerlaubter Telefonwerbung angefallen sind.

Update vom 20.12.2007

Die Wettbewerbszentrale hatte mit Beschluss vom 29.06.2007 eine Ordnungsstrafe in Höhe von 100.000,- € gegen Tele2 erwirkt. In der Zeit von Mai bis September 2007 gingen bei der Wettbewerbszentrale weitere Beschwerden gegen das Unternehmen ein. Auf erneuten Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Gericht deshalb das weitere Ordnungsgeld verhängt, das sich aufgrund des aktuellen Beschlusses vom 12.12.2007 (Az. 38 O 188/04, noch nicht rechtskräftig) auf zusätzlich 200.000,- € beläuft.

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