Urteil – Name im Impressum vollständig angeben

Urteil - Name im Impressum vollständig angeben

Wer sich im Internet als Händler betätigt, muss damit rechnen, dass sein Internetauftritt unter anderem von seinen Konkurrenten kritisch beobachtet wird. Eine kleine Unachtsamkeit oder ein unwissentlich gemachter Fehler kann dann grosse Auswirkungen haben. Wenn nämlich ein anderer, in Konkurrenz stehender Händler eine kostenpflichtige Abmahnung schickt, eine Unterlassungserklärung und die Behebung des Fehlers in der Internetpräsenz verlangt, ist das eine sehr unangenehme Situation. Und nicht allen Händlern sind die Regeln, nach denen eine Internetpräsenz aufgebaut sein muss, bekannt. Oftmals sind aber die Kleinigkeiten entscheidend.

Ein Händler mahnte einen anderen ab und wollte eine einstweilige Verfügung erwirken. Der bei eBay handelnde Konkurrent hatte nämlich in seinem Impressum seinen Namen nicht vollständig angegeben, sondern seinen Vornamen lediglich abgekürzt. Die Klage auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vor dem Landgericht Berlin hatte keinen Erfolg. Das Gericht sah zwar einen Rechtsverstoß, aber lediglich eine Bagatelle. Der klagende Händler legte jedoch Widerspruch ein.

Vor dem Kammergericht Berlin wurde erneut verhandelt und dieses Mal entschieden die Richter anders. Weil der abgekürzte Vornamen nicht erkennen ließe, mit wem genau der Kunde es zu tun habe und gegen wen er notfalls Klage einreichen müsse, sei der Verstoß keine Bagatelle. Schließlich könne es sich bei der in dem Impressum angegeben Person auch um ein Familienmitglied mit dem selben Anfangsbuchstaben im Vornamen handeln. Wenn der Verbraucher aber nicht wisse, gegen wen er klagen kann, könnte das die eventuellen Verfahrensvorbereitungen beeinträchtigen und Fristeinhaltungen erschweren. Auch könne diese Verletzung der Informationspflicht zum Nachteil der in Konkurrenz stehenden Händler sein. Aus diesem Grund untersagte das Gericht dem Händler, mit einem solch unvollständigen Impressum als Händler bei eBay zu agieren.

Kammergericht Berlin, Aktz.: 5 W 34/07 vom 13.02.2007

Weitere Informationen

Gerichtsurteile – Internet
Gewährleistung und Garantie
In dem Internet einkaufen

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Gefälschte Mail vom Zoll im Umlauf – Vorsicht vor dieser Spam-Mail

Gefälschte Mail vom Zoll im Umlauf

Vorsicht vor dieser Spam-Mail

Aktuell kursiert eine gefälschte E-Mail, die angeblich vom deutschen Zoll stammt. Der Empfänger wird aufgefordert, vermeintliche Gebühren für ein Paket per Paysafecard zu bezahlen. Dahinter steckt jedoch eine perfide Phishing-Masche. […]

Prepaid-Zahlungen im Internet - Ist Paysafe anonym und sicher?

Prepaid-Zahlungen im Internet

Ist Paysafe anonym und sicher?

Prepaid-Zahlungsmethoden wie die PaysafeCard gehören weltweit zu den beliebtesten Optionen für Online-Transaktionen. Besonders in Deutschland und Österreich erfreut sich die PaysafeCard wachsender Beliebtheit, da sie einfach zu nutzen ist und eine optimale Budgetkontrolle bietet. Ideal für alle, die Wert auf Datenschutz und Sicherheit beim Online-Shopping, Streaming oder Gaming legen. […]

Einheitlicher Look ab 15. Oktober – Google verändert Android-Design

Einheitlicher Look ab 15. Oktober

Google verändert Android-Design

Google macht neue Design-Regeln zur Pflicht für Android. Sämtliche Apps müssen themenbasierte Symbole unterstützen. So soll ein einheitliches Erscheinungsbild auf dem Startbildschirm geschaffen werden. Die App-Icons passen sich künftig automatisch dem gewählten Farbthema an. […]

Digitale Freizeitgestaltung – so verändern Online-Dienste den Alltag

Digitale Freizeitgestaltung

So verändern Online-Dienste den Alltag

Digitale Unterhaltung prägt unseren Alltag wie nie zuvor: Streaming-Dienste, Gaming-Plattformen und Musikangebote stehen rund um die Uhr bereit. Mit der Vielfalt wächst jedoch auch das Bedürfnis nach Sicherheit, Regulierung und Verbraucherschutz. […]