Aufgepasst – Verbraucherzentrale warnt vor Trick mit der Lastschrift

Aufgepasst - Verbraucherzentrale warnt vor Trick mit der Lastschrift

Wenn ein Verbraucher eine Sonderrufnummer anruft, für die er außergewöhnlich hohe Gebühren bezahlen soll, erwartetet er im Allgemeinen einen Mehrwert. Das ist sein Recht, schließlich dienen diese Rufnummern genau diesem Zweck. Anbieter sollen darüber Dienste ermöglichen und der Kunde sie einfach mit seiner Telefonrechnung bezahlen. Und das geht eben über die höheren Gebühren.

Selbstverständlich tummeln sich auf dem Markt der sogenannten Mehrwert-Rufnummern nicht nur seriöse Unternehmen. Zwar ist es für die schwarzen Schafe nicht mehr so leicht wie zu Zeiten der 0190-Rufnummern, Verbrauchern das Geld mit Gaunereien aus der Tasche zu ziehen, gänzlich ausgestorben sind die bösen Buben aber nicht. Denn das Geschäft mit der Sonderrufnummer lohnt sich. Für den Anruf bei einer 0900-Rufnummer können immerhin bis zu 3,- € pro Minute fällig werden.

Und so lassen sich manch unehrliche Unternehmen auch mal abenteuerliche und völlig unkonventionelle Tricks einfallen, um die Telefonkunden zu einem Anruf bei ihrer Service-Rufnummer zu bewegen. Die Vermutung liegt nahe, dass es sich bei dem Vorgehen der Firma Kabelcom Ltd. um einen solchen handelt. Von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wurde ein Beispiel geschildert.

Die payone GmbH & Co. KG zog für das Unternehmen Kabelcom Ltd. von dem Girokonto eines Verbrauchers 7,45 € per Lastschrift ein. Die Abbuchung der Kabelcom wurde ohne die Ermächtigung des Kontoinhabers vorgenommen. Als Abbuchungsgrund wurde der recht pauschal gehaltenen Betreff `Nutzung Fremddienste 01/07´ auf dem Kontoauszug des Betroffenen angegeben. Dem vermutlich irritierten Kontoinhaber wurde auch noch eine Servicerufnummer mitgeteilt, sie war ebenfalls auf dem Kontoauszug verzeichnet. Unter dieser Sonderrufnummer erreichte der Verbraucher lediglich eine Bandansage. Doch die kostete ihn 0,99 € pro Minute.

Zur Klärung der Sache sollten betroffene Verbraucher also besser die zu unrecht veranlasste Lastschrift bei ihrem Geldinstitut widersprechen und auf ihr Konto zurück buchen lassen. Es empfiehlt sich auch, rechtliche Schritte gegen das schuldige Unternehmen zu erwägen. Sollte es sich bei dem genannten Beispiel tatsächlich um eine betrügerische Masche handeln, wird es bald noch weitere Abbuchungen geben, vielleicht auch von Nachahmern. Verbraucher sollten deshalb vermehrt ihre Kontoauszüge überprüfen und den Unternehmen nicht zweifach ungerechtfertigten Profit gönnen, indem sie die angegebene Rufnummer anwählen.

1 Kommentar

  1. Was soll ich jetzt machen, soll ich den Betrag zu payone überweisen oder nicht, eine Nachricht habe ich nicht bekommen, nur auf dem Kontoauszug stehen die mit einer Forderung, ich bin etwas überfordert

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Digitale Steuerbescheide ab 2026 – Papier nur auf Wunsch

Digitale Steuerbescheide ab 2026

Papier nur auf Wunsch

Ab 2026 werden Steuerbescheide in Deutschland in der Regel nur noch digital bereitgestellt. Papier gibt es nur auf Wunsch. Was bedeutet das für Bürgerinnen, Bürger und Kanzleien? Hier erfährst du verständlich, was sich ändert – und wie du dich vorbereitest. […]

Scheinbarer App-Zwang – congstar wegen Irreführung verurteilt

Scheinbarer App-Zwang 

 congstar wegen Irreführung verurteilt

Die Telekom-Tochter congstar behauptete, ihr Online-Kundencenter werde 2025 abgeschaltet – und drängte damit Kunden zum App-Download. Doch das stimmte gar nicht. Ein Gerichtsurteil deckt nun auf, wie weit der vermeintliche App-Zwang wirklich ging. […]

Urteil – Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Urteil 

 Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Das Oberlandesgericht Bamberg hat in seinem Urteil entschieden, dass die Sperrung mehrerer Social-Media-Kanäle eines Influencers durch eine Plattformbetreiberin nicht ohne Weiteres zulässig ist. Insbesondere stellte das Gericht fest, dass die bloße Weiternutzung eines weiteren Kanals keine automatisierte Umgehung der Sperrmaßnahme darstellt. […]

United Internet & 1&1 - Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet & 1&1

Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet bündelt seine Telekommunikationsaktivitäten und verkauft die Netztochter 1&1 Versatel konzernintern an die 1&1 AG. Für Endkunden bleiben die bekannten Marken wie 1&1, IONOS, GMX oder WEB.DE bestehen. Der Artikel erklärt verständlich, welche Produkte die Unternehmen anbieten und was der mögliche Verkauf der Domain-Handelsplattform Sedo bedeutet. […]

Kritische Chrome-Lücke – Google veröffentlicht Notfall-Update

Kritische Chrome-Lücke

Google veröffentlicht Notfall-Update

Eine Chrome-Schwachstelle wurde aktiv von Cyberkriminellen ausgenutzt. Google hat mittlerweile ein Notfall-Update bereitgestellt, das dringend installiert werden sollte. Chrome-Nutzer müssen ihren Browser neu starten, um das Update zu aktivieren. […]