Nicht erwünscht – Untergeschobene Preselection nach Firmenanschreiben

Nicht erwünscht - Untergeschobene Preselection nach Firmenanschreiben

Viele Telefonkunden meldeten sich bei den Verbraucherzentralen, weil sie unerbetene Werbeanrufe erhielten, in denen ihnen angeblich günstige Tarife vorgestellt wurden. Willigten die Telefonkunden in die Zusendung von Informationsmaterial ein, erhielten sie in diesen Fällen Auftragsbestätigungen, obwohl sie niemals dem Wechsel in einen anderen Telefontarif zugestimmt hatten. Kürzlich wurde eine Gesetzesnovelle vorgelegt, die den Zweck hat, Verbraucher besser vor derartigen Methoden zu schützen. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein berichtet über eine andere Masche. Dabei wird der Kunde nicht mehr von beauftragten Call-Centern angerufen, sondern von dem Unternehmen angeschrieben.

Die Verbraucherzentrale schildert einen Fall, in dem der Kunde, der gelegentlich über einen Call-by-Call-Anbieter an dem Telefonanschluss der Dt. Telekom telefonierte, ein Schreiben des Anbieters erhielt. Der offeriert unter anderem eine Preselection, also eine feste Voreinstellung auf dessen Vor-Vorwahl. Der Kunde habe längere Zeit keine Gespräche über die Call-By-Call-Vorwahl geführt, deshalb wolle das Unternehmen die Dt. Telekom bitten, die (angebliche) Einstellung auf die Vorwahl an dem Kundenanschluss zu überprüfen und gegebenenfalls neu einzurichten.

Wenige Tage später erhielt der Telefonkunde ein Schreiben seinen Telefonanbieters, der Dt. Telekom. Darin war eine Auftragsbestätigung über die kostenpflichtige Umstellung auf den Preselection-Anbieter enthalten. Das Unternehmen hatte die Dt. Telekom also eigenmächtig angewiesen, den Kundenanschluss auf ihre Preselection umzustellen, obwohl die einzige Geschäftsbeziehung zwischen dem Telefonkunden und dem Anbieter in der gelegentlichen Nutzung dessen Call-by-Call-Vorwahl bestand. (telespiegel-News vom 12.03.2008) Die Gesetzesnovelle ist jedoch noch nicht in Kraft getreten und die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein befürchtet, dass dieses Vorgehen kein Einzelfall bleiben wird.

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