Unerwünschte Telefonwerbung – Neues Gesetz für mehr Verbraucherschutz

Unerwünschte Telefonwerbung

Die freundlichen Stimmen am Ende der Leitung versprechen tolle Angebote und Gewinne. Kritische Nachfragen wissen sie geschickt zu umgehen und manchmal sind es gar automatisierte Stimmen, die den Verbraucher zu locken versuchen. Sie lassen die Telefone der Verbraucher klingeln, oft ohne die eigene Rufnummer zu übertragen und hebt das potenzielle Opfer ab, ist es nicht weit von einem neuen DSL-Vertrag, einer Glücksspielteilnahme oder einem Zeitschriftenabonnement entfernt. Die Anrufer sind geschult und wissen, was sie wollen: den verdutzten Verbraucher um den Finger wickeln.

Unternehmen ignorieren Gesetze

Dass diese Art der Telefonwerbung rechtswidrig ist, scheint den Unternehmen völlig einerlei zu sein. Sie dürfen Verbraucher nicht ohne deren Zustimmung anrufen, tun es aber täglich hunderttausendfach. Verbraucher, die sich ihre Höflichkeit bewahren und nicht schlicht auflegen, werden beschwatzt, belogen, abgezockt. Und so kann es vorkommen, dass Rentner ohne Computer angeblich einen DSL-Vertrag abgeschlossen haben und arbeitslose alleinerziehende Mütter ihr weniges Geld in Lotterielose mit schlechten Gewinnchancen investieren.

Verbraucherschutz wird verschärft

Der Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU) und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) legten gestern eine Gesetzesnovelle vor, die noch in diesem Jahr in Kraft treten und Telefonwerbern das Leben schwerer machen soll. Sie beinhaltet diverse Maßnahmen, die zwar von Verbraucherschützen als zu lasch bezeichnet werden, aber positive Wirkungen auf das akute Problem der unerlaubten Telefonwerbung haben können. Bußgelder, schriftliche Nachweise und ein ausgeweitetes Widerrufsrecht sollen die Verbraucher schützen und unseriöse Unternehmen strafen.

Erweitertes Widerrufsrecht

An dem Telefon geschlossene Verträge über den Kauf von Zeitungen, Zeitschriften oder Lotteriediensten waren bisher von dem Widerrufsrecht ausgeschlossen. Künftig sollen Kunden auch diese Verträge innerhalb von zwei Wochen widerrufen können. Die zweiwöchige Frist beginnt, wenn der Verbraucher seine schriftliche Widerrufsbelehrung bekommen hat. Erhält er keine, hat er ein unbefristetes Widerrufsrecht.

Einem Verbraucher einen Telefonvertrag unterzuschieben, soll künftig nicht mehr so einfach möglich sein. Die Unternehmen müssen bei einem Wechsel des Telefonanbieter oder einer Preselection ihrer Kunden zukünftig schriftlich nachweisen, dass der Kunde bei seinem alten Anbieter gekündigt hat. So kann der neue Anbieter nicht zu Unrecht behaupten, der Kunde habe den Wechsel gewünscht.

Bußgelder sollen die Kaltaquise (Cold Calls), also die ungebetenen Werbeanrufe unrentabel machen und die telefonwerbenden Unternehmen abschrecken. Bis zu 50.000,- € soll ein Verstoß gegen das Verbot kosten, Verbraucher ohne ihr Einverständnis anzurufen. Werbetreibende können mit Bußgeldern von bis zu 10.000,- € belangt werden, wenn sie ihre potentiellen Kunden mit unterdrückter Rufnummer anrufen. Die Verhängung dieser Bußgelder setzt jedoch voraus, dass die Schuldigen ausfindig gemacht und angezeigt werden. Und ob die Geldstrafen hoch genug sind, um in einem Verhältnis zu den möglichen Gewinnen der Cold Calls zu stehen, bezweifeln die Verbraucherschützer. Dennoch halten wir die Gesetzesnovelle für einen Schritt in die richtige Richtung.

Update vom 30.07.2008

Das Kabinett hat den Gesetzentwurf zum Schutz der Verbraucher vor unerlaubter Telefonwerbung heute verabschiedet.

Weitere Informationen

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Gerichtsurteile – Festnetz
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