Urteil – Keine kommerzielle WLAN-Weitervermietung am DSL-Anschluss mit Flatrate

Urteil des Oberlandesgericht Kön zum WLAn-Sharing

Das Prinzip des WLAN-Sharing ist einfach erklärt. Ein DSL-Nutzer öffnet sein WLAN für andere Mitglieder der WLAN-Community. Die anderen Mitglieder können seine DSL-Bandbreite mitnutzen, wenn sie sich in der Reichweite seines WLAN befinden. Im Gegenzug darf der DSL-Nutzer bei anderen Mitgliedern mitsurfen, die ihre WLANs ebenfalls für die Community geöffnet haben. So kann ein großes Netz von WLAN-Hotspots entstehen, das alle Mitglieder im Idealfall unentgeltlich verwenden können. Es gibt einige dieser WiFi-Communitys, wie etwa Sofanet, Freifunk und Mitsurfzentrale. Auch Fon ist eine solche Community. Allerdings handelt es sich dabei nicht um eine lockere Gruppe Gleichgesinnter. Fon ist ein Unternehmen mit Sitz in Spanien und ist in vielen Ländern vertreten. Insgesamt hat es eigenen Angaben zufolge etwa eine Millionen Mitglieder, davon sind etwa 400.000 als Hotspotanbieter aktiv. Alleine in Deutschland sollen es etwa 74.000 angemeldete Mitglieder mit etwa 27.000 mehr oder weniger regelmäßig aktiven WLAN-Hotspots sein.

Von Mitgliedern, die keinen eigenen WLAN-Zugang bereitstellen, verlangt Fon eine Gebühr für die Nutzung der WLANs seiner Mitglieder. Auch Community-Fremde können über das WLAN von Fon-Mitgliedern surfen und bezahlen dafür ebenfalls eine Gebühr. Für die Bereitstellung eines WLAN erhalten Mitglieder kein Entgelt, es sei denn, sie entscheiden sich für das Nutzerprofil `Bill´. Dann bekommt das Mitglied beispielsweise 50 Prozent der Einnahmen, die Fon über dessen Hotspot generiert.

Dieses Geschäftsmodell hat nun das Oberlandesgericht Köln verboten. Geklagt hatte der DSL-Provider 1&1 gegen Fon und die Fon Germany GmbH. Dem Provider missfiel es, dass seine Kunden den ihnen zur Verfügung gestellten DSL-Anschluss samt DSL-Flatrate entgeltlich mit anderen Mitgliedern der WLAN-Community teilten. Eine Flatrate, so erklärte das Gericht sei an dem Verhalten eines durchschnittlichen Internetnutzers orientiert. Der DSL-Provider habe die Infrastruktur geschaffen, die Fon `schmarotzend´ für seine wirtschaftlichen Vorteile ausnutze. Fon erziele Gewinne, während der DSL-Anbieter die erhöhte Last des Datenverkehrs zu tragen habe. Das kommerzielle WLAN-Sharing verstoße deshalb gegen das Wettbewerbsrecht. Damit bestätigen die Richter das Urteil des Landesgerichts Köln, ließen aber eine Revision vor dem Bundesgerichtshof zu.

Oberlandesgericht Köln, Aktz. 6 U 223/08 vom 05.06.2009, zum Zeitpunkt der redaktionellen Bearbeitung nicht rechtskräftig

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Kostenloser Vodafone-Tarif – 30 GB Datenvolumen pro Monat im 5G-Netz

Kostenloser Vodafone-Tarif

30 GB Datenvolumen pro Monat im 5G-Netz

Der Vodafone CallYa M-Tarif bietet 30 GB Datenvolumen im 5G-Netz und ist jetzt komplett kostenfrei und ohne Vertragsbindung verfügbar. Die Aktion geht noch bis zum 3. November und kann sowohl von Neu- als auch von Bestandskunden des Anbieters genutzt werden. […]

Gefälschte Mail vom Zoll im Umlauf – Vorsicht vor dieser Spam-Mail

Gefälschte Mail vom Zoll im Umlauf

Vorsicht vor dieser Spam-Mail

Aktuell kursiert eine gefälschte E-Mail, die angeblich vom deutschen Zoll stammt. Der Empfänger wird aufgefordert, vermeintliche Gebühren für ein Paket per Paysafecard zu bezahlen. Dahinter steckt jedoch eine perfide Phishing-Masche. […]

Prepaid-Zahlungen im Internet - Ist Paysafe anonym und sicher?

Prepaid-Zahlungen im Internet

Ist Paysafe anonym und sicher?

Prepaid-Zahlungsmethoden wie die PaysafeCard gehören weltweit zu den beliebtesten Optionen für Online-Transaktionen. Besonders in Deutschland und Österreich erfreut sich die PaysafeCard wachsender Beliebtheit, da sie einfach zu nutzen ist und eine optimale Budgetkontrolle bietet. Ideal für alle, die Wert auf Datenschutz und Sicherheit beim Online-Shopping, Streaming oder Gaming legen. […]

Einheitlicher Look ab 15. Oktober – Google verändert Android-Design

Einheitlicher Look ab 15. Oktober

Google verändert Android-Design

Google macht neue Design-Regeln zur Pflicht für Android. Sämtliche Apps müssen themenbasierte Symbole unterstützen. So soll ein einheitliches Erscheinungsbild auf dem Startbildschirm geschaffen werden. Die App-Icons passen sich künftig automatisch dem gewählten Farbthema an. […]