Die betroffenen Internetnutzer werden vermutlich einen gehörigen Schrecken bekommen, wenn das PopUp-Fenster auf ihrem Bildschirm erscheint. Es enthält Angaben über den verwendeten Computer, dessen Betriebssystem, die IP-Adresse des Anschlusses und den genutzten Internetanbieter. Außerdem prangen auf ihm die (rechtswidrig genutzten) Logos des Bundeskriminalamtes (BKA), der Bundespolizei (BPol) und bekannter Hersteller von Antivirensoftware. Damit soll vermutlich die angebliche Echtheit der Meldung untermauert werden. Das PopUp weist den Nutzer nämlich darauf hin, dass mit dem Computer strafbare Handlungen vollzogen worden seien. Dabei handele es sich insbesondere um die Verteilung kinderpornografischen Materials und der Versand von Emails mit terroristischem Hintergrund. Der Computer sei deswegen gesperrt worden. Innerhalb von 24 Stunden könne diese Sperre aufgehoben werden, wenn der Nutzer eine Strafe in Höhe von 100,- € zahle, die über den Bezahldienst uKash zu entrichten sei. Falls dies nicht geschehe, werde die Festplatte des Computers gelöscht.
Jedoch stammt diese Nachricht weder von dem Bundeskriminalamt noch von der Bundespolizei. Die deutschen Polizeibehörden verwenden generell nicht solche Maßnahmen. Das PopUp-Fenster ist Teil einer versuchten Erpressung, die durch einen Computervirus erfolgt. Wenn sich die Schadsoftware auf dem Computer installiert hat, generiert sie das das PopUp und verhindert den regulären Zugriff auf das Betriebssystem. Doch Panik ist nicht angebracht. Im Falle einer Infektion sollte der Computervirus fachgerecht entfernt werden und der Aufforderung zur Zahlung selbstverständlich nicht Folge geleistet werden.
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