
In diesem noch sehr jungen Jahr wird es einige einschneidende Änderungen für die Bürger in Deutschland auch im Bereich der Telekommunikation geben. Beispielsweise wird die analoge Satelliten-Übertragung der Fernsehsender komplett abgeschaltet. Wer künftig nicht nur schwarz sehen möchte, muss sich spätestens zum 01. Mai einen digitalen Satelliten-Receiver anschaffen oder eine andere Empfangsart (z.B. über Kabelnetzbetreiber oder per IP-TV) wählen. Auch in anderen Bereichen treten bereits beschlossene Neuerungen in Kraft, beispielsweise in dem Bereich der Telekommunikation.
Diese Neuerungen basieren auf der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (Telespiegel-News vom 27.10.2011), erinnert der Branchenverband Bitkom. Voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte werden die Änderungen des TKG in Kraft treten. Warteschleifen sollen zunächst zwei Minuten, später während der gesamten Wartezeit für den Anrufer kostenfrei sein. Wechsel von Festnetz-, Mobilfunk– und Internetanschlüssen müssen die Anbieter künftig innerhalb eines Tages vollziehen. Die Kunden dürfen ihre bestehenden Rufnummern mitnehmen. Die Provider müssen jeweils mindestens einen Tarif mit einer Mindestvertragslaufzeit von nicht mehr als 12 Monaten anbieten und bei Internetanschlüssen im Festnetz die Mindestgeschwindigkeit angeben. Außerdem werden Preisansagen in dem Call-by-Call-Bereich verpflichtend.
Auch soll ein Schutz vor Abofallen beschlossen werden. Den Verbrauchern würden dann die Informationen zum Beispiel über weitere Kosten, den Gesamtpreis und die Mindestlaufzeit eines Vertrages unmittelbar vor der Bestellung angezeigt werden. Auf die Zahlungspflicht müsste deutlich hingewiesen werden und Button-Schaltfläche gut lesbar sein. Die Änderungen sollen Verbraucher besser vor unerwünschten Abonnements schützen. Im Sommer dieses Jahres soll der Bundestag endgültig über die Vorgaben entscheiden.
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