Entscheidung der Bundesnetzagentur – Telekom darf ihr VDSL-Netz vermieten

Telekom darf nach Entscheidung der Bundesnetzagentur VDSL-Netz vermieten

Anfang April diesen Jahres untersagte die Bundesnetzagentur der Telekom, ihr VDSL-Breitbandnetz entsprechend ihren damaligen Plänen an ihr Wettbewerber zu vermieten. Das im Januar vorgelegte Kontingentmodell beeinträchtige die Wettbewerbsmöglichkeit anderer Unternehmen in erheblicher Weise, ohne dass dafür eine sachliche Rechtfertigung bestehe, erklärte die Behörde ihre Entscheidung. Daraufhin nahm die Telekom einige Änderungen an ihrem Entgeltmodell vor. Dazu zählen ein erweitertes Sonderkündigungsrecht, eine geringere Mindestkontingentgröße und ein erhöhtes monatliches Entgelt. Die Bundesnetzagentur prüfte das geänderte Entgeltmodell und stimmte zu. Die Telekom darf ihre VDSL Bitstrom-Anschlüsse nach dem neuen Kontingentmodell vermarkten.

Vorleistungskunden sei es auf der Grundlage dieses Kontingentmodells möglich, sich ohne weitere Nachteile aus den Verträgen mit der Telekom zu lösen, wenn sie in eigene oder andere VDSL-Netze investieren möchten. Dadurch werde eine bessere Möglichkeit für Investitionen durch die Wettbewerber in neue Infrastruktur unterstützt. Die Behörde erwartet, dass durch die Einführung des Entgeltmodells die Verbreitung von VDSL gefördert wird und Anreize für Investitionen in neue Infrastruktur geschaffen wird.

Der Entscheidungsentwurf wird nun der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten vorgelegt, die sich innerhalb einer Frist von einem Monat dazu äußern können. Danach wird die endgültige Entscheidung der Bundesnetzagentur bekannt gegeben.

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