Urteil – Schadensersatz bei ebay-Gebot auf eigenes Angebot

Urteil – Schadensersatz bei ebay-Gebot auf eigenes Angebot

Immer wieder kommt es auf der Auktionsplattform ebay zu Manipulationsversuchen. Die Rechtssprechung ist dabei eindeutig: Wenn ein Höchstgebot manipuliert ist, wird es ungültig und das nächsthöhere Gebot erhält den Zuschlag. Der daraus resultierende Vertrag ist bindend. Das sieht auch das Oberlandesgericht Stuttgart so. Es weist in einem Berufungsverfahren am 14.04.2015 (Az.: 12 U 153/14) deutlich auf diese Rechtslage hin.

Allerdings hat es in einem sehr speziellen Fall den sonst typischen Anspruch auf Schadensersatz verneint. Schadensersatz wird in der Regel dann fällig, wenn der Verkäufer die Ware zu dem ihm zu geringen Gebot nicht liefern möchte oder nach Zwischenverkauf nicht mehr liefern kann. Dieser berechnet sich üblicherweise aus der Differenz von Warenwert und Höchstgebot. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in diesem Fall aber anders entschieden.

Der Fall: Verkäufer bietet auf eigenen Pkw

Im konkreten Fall hat ein Verkäufer über einen zweiten ebay-Account so auf seinen eigenen Pkw geboten, dass ihm zu niedrige Beträge überboten wurden. Das fiel dem Bieter auf, der 1,50 Euro geboten hatte. Er hatte das zweithöchste Gebot abgegeben und verklagte den Verkäufer im Zuge der Auseinandersetzung auf Schadensersatz. Er bekam zunächst recht. Im Berufungsverfahren wiesen die Richter des Oberlandesgerichts die Forderung nach Schadensersatz jedoch ab.

Der Kläger hatte nämlich in einer zweiten Auktion ein Höchstgebot von 16.500 Euro ebenfalls selbst überboten und so einen zweiten Verkauf verhindert. Daraufhin verkaufte er den Pkw direkt für 13.320 Euro. Aus diesem Sachverhalt leiteten die Richter ab, dass der Kläger zwar ein Anrecht auf den Pkw gehabt hätte. Ein Schaden sei jedoch nicht entstanden, denn es sei nicht sicher, dass er das Fahrzeug ohne die Preismanipulation des Beklagten überhaupt erworben hätte. Die zweite manipulierte Auktion zeige, dass dafür ein höheres Gebot von ca. 16.500 Euro erforderlich gewesen sei. Da der Wagen jedoch tatsächlich für einen niedrigeren Preis verkauft wurde, war die Differenz zum wahrscheinlichen Kaufpreis negativ und ihm sei gar kein Schaden entstanden.

Update 25.08.2016:

Dieser Fall landete vor dem BGH: Doppelurteil des BGH – Scheingebote und Abbruchjäger auf eBay

Mehr Information

Gerichtsurteile – Internet – interessante & abstrakte Urteile
Urteile zum Thema eBay und Online-Auktion

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Kostenloser Vodafone-Tarif – 30 GB Datenvolumen pro Monat im 5G-Netz

Kostenloser Vodafone-Tarif

30 GB Datenvolumen pro Monat im 5G-Netz

Der Vodafone CallYa M-Tarif bietet 30 GB Datenvolumen im 5G-Netz und ist jetzt komplett kostenfrei und ohne Vertragsbindung verfügbar. Die Aktion geht noch bis zum 3. November und kann sowohl von Neu- als auch von Bestandskunden des Anbieters genutzt werden. […]

Gefälschte Mail vom Zoll im Umlauf – Vorsicht vor dieser Spam-Mail

Gefälschte Mail vom Zoll im Umlauf

Vorsicht vor dieser Spam-Mail

Aktuell kursiert eine gefälschte E-Mail, die angeblich vom deutschen Zoll stammt. Der Empfänger wird aufgefordert, vermeintliche Gebühren für ein Paket per Paysafecard zu bezahlen. Dahinter steckt jedoch eine perfide Phishing-Masche. […]

Prepaid-Zahlungen im Internet - Ist Paysafe anonym und sicher?

Prepaid-Zahlungen im Internet

Ist Paysafe anonym und sicher?

Prepaid-Zahlungsmethoden wie die PaysafeCard gehören weltweit zu den beliebtesten Optionen für Online-Transaktionen. Besonders in Deutschland und Österreich erfreut sich die PaysafeCard wachsender Beliebtheit, da sie einfach zu nutzen ist und eine optimale Budgetkontrolle bietet. Ideal für alle, die Wert auf Datenschutz und Sicherheit beim Online-Shopping, Streaming oder Gaming legen. […]

Einheitlicher Look ab 15. Oktober – Google verändert Android-Design

Einheitlicher Look ab 15. Oktober

Google verändert Android-Design

Google macht neue Design-Regeln zur Pflicht für Android. Sämtliche Apps müssen themenbasierte Symbole unterstützen. So soll ein einheitliches Erscheinungsbild auf dem Startbildschirm geschaffen werden. Die App-Icons passen sich künftig automatisch dem gewählten Farbthema an. […]