Altverträge prüfen – Congstar rechnet Internetnutzung nach Minuten ab

Altverträge prüfen - Congstar rechnet Internetnutzung nach Minuten ab

Handytarife mit und ohne Datenflat sind sehr günstig. Bei der Datennutzung rechnen die Anbieter inzwischen fast immer mit Flatrates ab. Braucht ein Nutzer sein Datenvolumen auf, kommt es zu einer Geschwindigkeitsdrosselung oder je nach Anbieter zum automatischen Nachbuchen von kleinen Paketen. Anders ist dies jedoch bei älteren Mobilfunkverträgen. Diese beinhalteten teilweise Klauseln, dass die mobile Internetnutzung nach Minuten abgerechnet wird. Nutzt ein Kunde ein Smartphone und aktiviert seine E-Mail-Funktion oder installiert WhatsApp, kann selbst ohne intensive Nutzung die Rechnungssumme in die Höhe schnellen. So geschehen bei einem Congstar-Kunden. Der telespiegel hat sich des Falls angenommen und für den Betroffenen eine Lösung erzielt.

Der Fall: Congstar-Altvertrag mit Minutentarif für Internetnutzung

Ein 76-jähriger Kunde von Congstar hat einen Altvertrag. Dieser beinhaltete einen pauschalen 9-Cent-Tarif. Telefonate, SMS und Internet werden mit 9 Cent berechnet. Bei der Internetnutzung sind es jedoch 9 Cent pro Minute. Der Senior ist typischer Gelegenheitstelefonierer, der mit diesem Vertrag sechs Jahre lang sein Handy sehr günstig nutzen konnte.

Seine Enkelin installierte ihm mit seiner Zustimmung WhatsApp für eine leichtere Kommunikation zwischen beiden. Dabei bestätigte sie die erforderliche Zustimmung zur Internetnutzung. Dieser Klick aktivierte jedoch die automatische Einwahl des E-Mail-Programms. Die Folge: In den beiden nächsten Handyrechnungen forderte Congstar 164,99 Euro und 132,06 Euro.

Was ist passiert? Durch das Aktivieren des Internetzugangs rief unter anderem der sonst nur über WLAN genutzte E-Mail-Account alle fünf Minuten das Postfach auf dem Server ab. Hinzu kamen eingehende WhatsApp-Meldungen sowie weitere Funktionen, die eine Internetanbindung benötigen. All das löste jeweils eine Abrechnung nach Minuten aus. So summierte sich die nicht beabsichtigte und zunächst unbemerkte Internetnutzung zu einem stattlichen Rechnungsbetrag.

Wichtig: Congstar-Kunden mit Altverträgen sollten wachsam sein. Das unbeabsichtigte Aktivieren der Internetfunktion kann für sie teure Folgen haben.

Der Kunde wandte sich an den telespiegel. Dieser griff ein und konnte bei Congstar ausnahmsweise eine Kulanzlösung für den Kunden erreichen. Denn klar ist auch: Die Abbuchung war rechtlich in Ordnung, auch wenn die Summe für eine insgesamt äußerst geringe Datenmenge durch die Minutentaktung extrem hoch erscheint. Leider bieten die Mobilfunkanbieter Ihren Bestandskunden keine automatischen Vertragsupgrades. Die Folge: Was vor wenigen Jahren noch passte, kann heute zu einer ungewollten Kostenfalle werden.

Die Folge: Altverträge regelmäßig überprüfen

Timo Wakulat, Pressesprecher der congstar GmbH, erklärt in diesem Zusammenhang: „Kunden, die regelmäßig Daten nutzen möchten, empfehlen wir grundsätzlich den Wechsel in die aktuelle Tarifgeneration.“ Das gilt generell für alle Mobilfunkkunden. Denn nicht nur Altverträge können bei Unaufmerksamkeit hohe Rechnungen zur Folge haben. Selbst der Top-Vertrag aus dem letzten Jahr kann heute bereits im Vergleich zur aktuellen Marktsituation teuer sein. Das gilt insbesondere, wenn Kunden vom Handy auf das Smartphone wechseln, ihre Nutzungsgewohnheiten ändern oder zum Beispiel neue Programme wie WhatsApp oder Games installieren.

Tipp: Ältere oder wenig informierte Kunden sollten sich vor Vertragsabschluss beraten lassen oder einen Tarifrechner nutzen.

Der telespiegel empfiehlt grundsätzlich, regelmäßig bzw. rechtzeitig vor Vertragsende Tarifrechner für günstige Allnet-Flatrates, attraktive Datentarife oder Prepaid-Angebote zu nutzen. Ein Anbieterwechsel ist durch die einfache Portierung der Rufnummer einfach und lohnend. Denn Bestandskunden zahlen bei Vertragsverlängerung leider meistens drauf.

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