Radio-Streit – UKW-Frequenzen vor Abschaltung?

Radio-Streit - UKW-Frequenzen vor Abschaltung?

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk und Radio generell nehmen eine wichtige Rolle bei der Grundversorgung der Öffentlichkeit mit Informationen ein. Die Infrastruktur ist jedoch inzwischen in vielen Teilbereichen privatisiert. Das heißt: Private Unternehmen bestimmen auf Basis geltenden Rechts über Technik und Preise für die Sendeleistung. Die privaten und öffentlich-rechtlichen Radiosender bezahlen also für die Bereitstellung der Sendetechnik.

Derzeit kocht ein Streit über die Höhe der Entgelte für diese Leistung hoch. Die zuständigen Unternehmen drohten inzwischen sogar das Abschalten der UKW-Frequenzen (VHF-Band II zwischen 87,5 MHz und 108 MHz) im Norden und Osten der Bundesrepublik an. Millionen von Hörer wären betroffen. Dieses Szenario ist anscheinend vorerst vom Tisch. Im Hintergrund geht der Streit jedoch weiter, sodass es eine Verweigerung der Ausstrahlung im Laufe des Jahres weiterhin im Bereich des Möglichen bleibt. Ein unbefriedigender Zustand für alle Seiten: Hörer, Sender, Politik, Betreiber.

Worum geht es im Streit um die Radio-Ausstrahlung?

Die Bundesnetzagentur hatte vor einiger Zeit die neuen Gebühren für Antennendienstleistungen von Media Broadcast gerügt und als überteuert eingestuft. Die Freenet-Tochter hatte die Sendetechnik gekauft und für die Ausstrahlung der Sender ein Entgelt berechnet. Die Bundesnetzagentur verbot jedoch in Teilen das geplante Anheben der Gebühren. In der Folge hatte sich Media Broadcast dazu entschieden, die Sendemasten zu verkaufen und aus dem Geschäft der Übertragung von UKW-Radiosendern ganz auszusteigen. Da die meisten Sender die Antennen nicht selbst kauften, gingen diese an private Investoren. Zeitgleich übergaben die Radiosender teilweise die Ausstrahlung ihrer Radiosender an private Unternehmen. Diese müssen die Antennendienstleistungen bei den neuen Investoren kaufen. So kam es zu einer Situation, in der beide Seiten sehr weit auseinanderlagen und sich nicht auf einen akzeptablen Preis für die Bereitstellung der Antennentechnik einigen konnten.

Im Zuge des Streits um den Preis kam es durch die Investoren zur Drohung, die UKW-Frequenzen abzuschalten, wären die gewünschten Preise nicht erzielbar. Dieser Punkt scheint vorerst abgewendet zu sein. Zumindest einigten sich die von den Radiostationen beauftragten Sender-Betreiber Uplink und Divicon auf eine Übergangsregelung, die Media Broadcast in Aussicht gestellt hat. Eine Zustimmung der Antennenbetreiber ist wahrscheinlich. So wäre der Betrieb der Radiosender zumindest bis Mitte des Jahres gesichert. In dieser Zeit müssen jedoch alle Beteiligten eine neue Geschäftsgrundlage vereinbaren, sonst droht ein Aufflammen der Auseinandersetzung. Dies würde zulasten des freien Zugangs zu Informationen gehen – und Millionen Radiohörer im wahrsten Sinne des Wortes unerhört finden.

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