Rechtsverstoß – Landgericht Berlin urteilt gegen Facebook

Rechtsverstoß - Landgericht Berlin urteilt gegen Facebook

Nutzer müssen einer Verwendung ihrer Daten explizit zustimmen. Gegen diese rechtliche Grundlage verstößt nach Auffassung der Verbraucherzentralen das Social-Media-Portal Facebook. Die Organisation moniert mehrere Punkte in den Datenschutz- und Nutzungsbedingungen. Daher haben die Verbraucherschützer das Unternehmen verklagt. Das Landgericht Berlin gibt ihnen in fast allen Punkten Recht. Das Urteil (Az.: 16 O 341/15) stammt vom 16. Januar 2018 und könnte Facebook dazu zwingen, erhebliche Änderungen bei der Zustimmung der Nutzer vorzunehmen.

Facebook verstößt mit Datenschutz- und Nutzungsbedingungen gegen Recht

Das Gericht hatte zu mehreren Punkten zu entscheiden. Nur in einem folgte es nicht der Anklage. So legten die Richter fest, dass die Werbung „Facebook ist kostenlos“ nicht zu beanstanden sei. In allen anderen Punkten folgte das Gericht der Argumentation der Verbraucherzentrale und legte folgende Punkte fest:

  • Klarnamenpflicht unzulässig
    Die Klarnamenpflicht auf Facebook ist unzulässig. Das Portal muss angemeldeten Personen zukünftig die anonyme Nutzung und damit ein Pseudonym ermöglichen.
  • Ortungsdienst darf nicht aktiviert sein
    In der Facebook-App darf nicht mehr automatisch die Ortungsfunktion aktiviert sein. Diese verrate Chatpartnern den Aufenthaltsort.
  • Suchmaschinen dürfen keinen automatischen Zugriff auf Profil haben
    Bisher war ein Haken vorgegeben, dass Suchmaschinen auf das Profil des Nutzers zugreifen dürfen. Google zum Beispiel setzt beim Suchen nach einem Namen einen direkten Link auf die Chronik der gesuchten Person. Zukünftig muss die Zustimmung aktiv eingeholt werden oder die Einstellung auf „privat“ stehen.
  • Einwilligung in Werbung mit Namen und Profilbild nichtig
    Ebenfalls ist die automatische Einwilligung in die – auch kommerzielle – Nutzung des Nutzernamens und seines Fotos durch Facebook oder Dritte untersagt. Hier sind die Einstellungen so zu treffen, dass der Nutzer aktiv entscheiden muss, ob er zustimmt.
  • Impressum entspricht nicht der rechtlichen Vorgabe
    Die Platzierung des Impressums von Facebook entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben. Dieses ist nicht leicht auffindbar, sondern versteckt sich unter „Erklärung der Rechte und Pflichten“.

Facebook kann nächste Instanz anrufen

Facebook ist aufgefordert, die entsprechenden Einstellungen so vorzunehmen, dass die Nutzer in Deutschland explizit jeden zustimmungspflichtigen Punkt in den Datenschutz- und Nutzungsbedingungen aktivieren müssen. Bei einer Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von 250.000 pro Fall oder ersatzweise Haft für den Vorstand. Facebook hat das Urteil noch nicht akzeptiert, daher ist es noch nicht rechtskräftig.

Heiko Dünkel von der Verbraucherzentrale resümiert: „Facebook versteckt datenschutzunfreundliche Voreinstellungen in seinem Privatsphäre-Center, ohne bei der Registrierung ausreichend darüber zu informieren. Das reicht für eine informierte Einwilligung nicht aus.“ Akzeptiert das Unternehmen das Urteil, müsste es die Prozeduren beim Registrieren und bei Änderungen der Datenschutz- und Nutzungsbedingungen erheblich modifizieren.

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