Sexting bei Jugendlichen – Weniger weit verbreitet als angenommen

Sexting bei Jugendlichen – weniger weit verbreitet als angenommen

Studienergebnisse der Florida Atlantic University (FAU) zeigen, dass der Jugend-Hype Sexting bei Personen zwischen zwölf und 17 Jahren weniger weit verbreitet ist, als bisher angenommen wurde. Obwohl nur eine geringe Anzahl von Jugendlichen Sexting praktizieren, bleibt der Trend sehr gefährlich.

Was ist Sexting?

Das Wort Sexting setzt sich aus den beiden Wörtern „Sex“ und „texting“ (zu Deutsch: SMS schreiben) zusammen. Mit dem Begriff wird das Versenden von SMS-Nachrichten mit anzüglichen oder sexuellen Inhalten bezeichnet. In Zeiten von Apps wie WhatsApp, Snapchat und Co. beschränkt sich Sexting längst nicht mehr nur auf das Verschicken von anzüglichen Nachrichten. Auch das Teilen von erotischen Bildern, Videos oder Sprachnachrichten wird unter dem Begriff Sexting zusammengefasst. Das Ziel der verschickten Inhalte ist dabei immer den Gesprächspartner zu erregen. Sexting wird insbesondere von jungen Erwachsenen und Jugendlichen praktiziert. Die Gefahr mit den versendeten erotischen Inhalten erpresst oder an den Pranger gestellt zu werden ist, laut den Forschern der FAU, sehr hoch.

Die Ergebnisse der Studie

Im Rahmen der Studie der FAU wurden 5593 Schüler und Schülerinnen im Alter zwischen zwölf und 17 Jahren zum Thema Sexting befragt. Die Forscher wollten unter anderem wissen, ob die Probanden bereits erotische Inhalte von sich selbst versendet oder solche von anderen Personen erhalten haben. Hierbei stellte sich heraus, dass lediglich 11 Prozent bereits selbst schon einmal erotischen Content versendet haben. 14 Prozent der Befragten bekamen solche Inhalte von anderen gesendet. 63,9 Prozent gaben an, dass sie bereits mindestens einmal von ihrem Partner darum gebeten wurden, erotische Nachrichten oder Fotos zu versenden und dieser Bitte nachkamen. Von 43 Prozent wurden solche Inhalte, nach einer expliziten Aufforderung, sogar an Personen versendet, mit denen sie in keinerlei romantischer Beziehung standen. Männliche Probanden gaben häufiger an entsprechenden Content an Personen gesendet oder erhalten zu haben, mit denen sie in einer romantischen Beziehung standen. Probandinnen wurden hingegen öfter von Personen um solche Inhalte gebeten, mit denen sie in keinerlei romantischer Beziehung standen. Jeweils vier Prozent der Schüler und Schülerinnen gaben an, dass sie erotischen Content bereits selbst ungefragt an Dritte weitergegeben haben bzw. glauben, dass ihr Sexting unerlaubt an eine dritte Person weitergegeben wurde. Insgesamt zeigt die Studie, dass Sexting häufiger von älteren Jugendlichen praktiziert wird.

Wie ist die Rechtslage von Sexting?

Bei Minderjährigen kann Sexting einen Verstoß gegen die Paragraphen 184b oder 184c des StGB darstellen. Insbesondere sexuelle Darstellungen von Kindern unter 14 Jahren sind gemäß §184b ausnahmslos verboten. Laut §184c kann aber auch die sexuelle Darstellung von Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren strafbar sein. Eine Straffreiheit ist hier dann der Fall, wenn eine Einwilligung der dargestellten Person vorliegt und das Material lediglich zum persönlichen Gebrauch verwendet wird. Sexting birgt ein hohes Risiko, denn über soziale Medien können die pikanten Fotos, Videos oder Sprachnachrichten rasend schnell verbreitet werden. Wenn die entsprechenden Inhalte erst einmal verbreitet sind, lassen sie sich nicht mehr kontrollieren.

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