Unerlaubte Telefonwerbung – BNetzA verhängt Bußgeld gegen Call-Center

Urteil

Wegen unerlaubter Telefonwerbung wurde nun von der Bundesnetzagentur ein Bußgeld in Höhe von 145 000 Euro gegen das Call-Center Cell it! GmbH & Co. KG verhängt. Das Call-Center belästigte per Telefon zahlreiche Kunden von Mobilcom-debitel, ohne zuvor eine Werbeeinwilligung einzuholen. Gegen den beauftragenden Mobilfunkanbieter Mobilcom-debitel wurde bereits im Juli letzten Jahres ebenfalls ein Bußgeld in Höhe von 145 000 Euro verhängt.

Weshalb wurde das Bußgeld verhängt?

Ein Unternehmen, darf erst dann einen Werbeanruf tätigen, wenn der Kunde zuvor zugestimmt hat und somit eine so genannte Werbeeinwilligung eingeholt wurde. Cell it! hatte im Auftrag des Mobilfunkunternehmens dessen Kunden Abonnements von Drittanbietern für beispielsweise Zeitschriften, Hörbücher und Handyversicherungen vertrieben. Hierbei handelt es sich um unerlaubte Telefonwerbung. Nach telefonischen Gesprächen mit dem Call-Center kam es zudem immer wieder vor, dass den Kunden von Mobilcom-debitel Zusatzleistungen untergeschoben wurden. Bei zahlreichen Betroffenen wurden die Zusatzdienstleistungen darüber hinaus in Rechnung gestellt, obwohl diese nie gebucht oder bestellt worden waren. Klarmobil, eine Tochtergesellschaft von Mobilcom-debitel, ist ebenfalls dafür bekannt, Kunden mit unerlaubten Werbeanrufen zu belästigen. Teilweise wurde hierbei sogar erheblicher Druck auf die Kunden ausgeübt und mit der Angst der Betroffenen gespielt.

BNetzA hat weitere Bußgelder verhängt

Das Call-Center Cell it! hat außerdem Neukundenakquise per Telefon für den Pay-TV-Anbieter Sky Deutschland übernommen. Auch hierbei wurde zuvor keine Werbeeinwilligung der Betroffenen eingeholt. Die Anrufe wurden dennoch vorgenommen. Zahlreiche Betroffene berichteten gegenüber der Bundesnetzagentur, dass sogar eine gehäufte Kontaktaufnahme erfolgte, nachdem die Anrufe bereits untersagt worden waren. Durch die weiterhin andauernden Anrufe des Call-Centers fühlten sich viele Betroffene erheblich belästigt. Auch gegen Sky wurde von der Bundesnetzagentur bereits ein Bußgeld verhängt. Die Höhe beträgt in diesem Fall sogar 250 000 Euro.

Wie sollten Betroffene handeln?

Wer von unerlaubter Telefonwerbung betroffen ist, sollte dies umgehend melden und sich an die Bundesnetzagentur wenden. Die BNetzA hat hierzu auf ihrer Website ein Beschwerdeformular zur Verfügung gestellt. Zudem sollte die Telefonrechnung immer genau kontrolliert werden, um unerwünschte Abonnements und Dienstleistungen zu entdecken. Wurden unerwünschte Verträge abgeschlossen, sollten Betroffene unbedingt innerhalb von 14 Tagen schriftlich von diesen zurücktreten.

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