Unerlaubte Telefonwerbung – BNetzA verhängt Bußgeld gegen Mobilcom

Unerlaubte Telefonwerbung – BNetzA verhängt Bußgeld gegen Mobilcom

Wegen unerlaubter Telefonwerbung wurde von der Bundesnetzagentur nun ein Bußgeld in Höhe von 145 000 Euro gegen die mobilcom-debitel GmbH verhängt. Bei der Höhe des Bußgeldes war zu berücksichtigen, dass den Betroffenen mittels unlauterer Methoden nicht gewollte Vertragsabschlüsse in großem Umfang unterstellt wurden. Nach zahlreichen Werbeanrufen, trotz fehlender Werbeeinwilligung der Betroffenen, kam es häufig zu unerwünschten Vertragsabschlüssen eines Abonnements.

Die Werbeklausel im Vertrag

Im Kleingedruckten der Verträge von Mobilcom ist eine vorformulierte Werbezustimmung zu finden. Allerdings geht aus dieser Werbezustimmung nicht ausreichend erkennbar hervor, dass Kunden auch Werbeanrufe von Drittanbietern zu einer sehr breiten Produktpalette zu erwarten haben.

Wie ist die rechtliche Lage?

Es ist festgelegt, dass ein Unternehmen erst dann einen Werbeanruf bei einem Kunden tätigen darf, wenn zuvor eine wirksame Werbeeinwilligung eingeholt wurde. Diese Einwilligung muss den europäischen Vorgaben entsprechen. Im Fall von Mobilcom wurde allerdings keine wirksame Werbeeinwilligung eingeholt, denn für den Kunden war es nicht ersichtlich, von welchem Unternehmen und zu welchen konkreten Produkten Werbung zu erwarten war. Einige Kunden hatte sogar, trotz schriftlicher Untersagung, weiterhin Anrufe erhalten. Die Bundesnetzagentur stellte fest, dass Mobilcom es unterlassen hat, die ordnungsgemäße Beachtung von Werbewiderrufen zu gewährleisten.

Unerwünschte Vertragsabschlüsse nach Werbeanruf

Betroffene Kunden berichteten der Bundesnetzagentur, dass ihnen nach einem solchen unerwünschten Werbeanruf zudem ein Vertragsschluss eines Abonnements unterstellt wurde. Hierbei handelte es sich zum Beispiel um Abonnements für Hörbücher, Sicherheitssoftware oder Zeitschriften. Laut der Bundesnetzagentur sei es jedoch nicht zu einem Vertragsschluss gekommen, da die Kunden eine ausdrückliche Ablehnung des Abonnements aussprachen. Erst durch einen Widerruf des vermeintlichen Vertragsschlusses konnten die Betroffenen einen wirtschaftlichen Schaden abwenden.

„Mobilcom hat das Verbot unerlaubter Telefonwerbung wiederholt missachtet und Verbrauchern in großem Umfang ungewollte Vertragsabschlüsse unterstellt. Gegen solche Unternehmen verhängen wir hohe Bußgelder“, so der Präsident der Bundesnetzagentur Jochen Homann.

Bisher ist das Bußgeld allerdings noch nicht rechtskräftig.

Nötigung der Kunden des Freenet-Konzerns

Mobilcom gehört zum großen Freenet-Konzern. Zu diesem gehört darüber hinaus unter anderem auch die Mobilfunkmarke Klarmobil. Auch diese ist bereits durch unlautere Telefonwerbung aufgefallen. Eine betroffene Kundin wandte sich daraufhin vor zwei Jahren an den telespiegel. Klarmobil flößte den Kunden immer wieder Angst ein, indem diesen vermittelt wurde, dass Schadprogramme im Ausland anrufen und hierdurch immense Telefonkosten verursachen. Ein Virenscanner sei hierfür die angebliche Lösung. Die zahlreichen Leserkommentare zeigen, dass diese Betrugsmasche keinesfalls ein Einzelfall ist und darüber hinaus immer noch aktuell ist.

Wie sollen sich betroffene Kunden verhalten?

Wer von einem unerwünschten Vertragsabschluss betroffen ist, sollte diesen in keinem Fall einfach so hinnehmen. Stattdessen sollten betroffene Kunde innerhalb von 14 Tagen schriftlich von diesem zurücktreten. Darüber hinaus sollten Werbeanrufe, ohne vorherige Einwilligung, umgehend bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Hierzu steht ein spezielles Formular zur Verfügung. Das ausgefüllte Beschwerdeformular kann entweder online, per Fax, per E-Mail oder per Brief an die Bundesnetzagentur gesendet werden.

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