Call-by-Call – Ab dem 1. Januar 2025 ist die Vor-Vorwahl Geschichte

Call-by-Call – ab dem 1. Januar 2025 ist die Vor-Vorwahl Geschichte

Der Verband für Telekommunikation und Mehrwertdienste, kurz VATM, konnte mit der Telekom eine Einigung erzielen. Am 31. Dezember nächsten Jahres wird das Abrechnungsmodell Offline-Billing eingestellt. Eine Nachfolgeregelung ermöglicht, dass jedoch auch nach diesem Zeitpunkt Auskunfts- und Service-Rufnummern im Premium-Rate-Bereich weiter betrieben werden können.

Weshalb wird der Call-by-Call-Dienst eingestellt?

Von der Bundesnetzagentur gibt es bereits seit längerem keine Vorgabe mehr für Call-by-Call. Denn die Vor-Vorwahl, die ausschließlich aus dem Telekom-Festnetz nutzbar ist, stammt noch aus einer Zeit ohne Flatrates. Direkte Kunden der Deutschen Telekom im Festnetz können bisher durch Call-by-Call Kosten sparen. Abgerechnet werden die Verbindungen dann nachträglich über die Telefonrechnung. Obwohl der Dienst in der Hochzeit der Corona-Pandemie ein Comeback erlebte, sollte die Einstellung eigentlich bereits am 31. Dezember letzten Jahres erfolgen. Durch eine Einigung zwischen der VATM und der Telekom wurde Call-by-Call erneut verlängert, jetzt steht allerdings fest: ab dem 1. Januar 2025 ist endgültig Schluss mit der Vor-Vorwahl. Der Wegfall bedeutet allerdings auch, dass Anrufe ins Ausland teurer werden.

Was ändert sich?

Der Nachfolger des bisherigen Offline-Billings, bei dem die Kosten nachträglich über die Telefonrechnung abgerechnet wurden, heißt Online-Billing. Durch den Wegfall des Offline-Billings sind auch die Call-by-Call-Vorwahlen ab dem 1. Januar 2025 Geschichte. Doch Service- und Auskunftsrufnummern, die bisher auch im Offline-Billing realisiert wurden, können hierdurch auch über dieses Datum hinaus fortgeführt werden. Konkret geht es um die Vorwahlen 0900 und 0137 sowie 0180 und 118xy für Auskunftsdienste. Die Kosten für den Endkunden werden aus dem Mobilfunk und dem Festnetz einheitlich sein. Bislang waren die Kosten aus dem Mobilfunk meist höher. Die Preisansage bei den Gesprächen bleiben bestehen, Nutzer haben die Möglichkeit, das Gespräch nach der Preisansage zu beenden, ohne, dass bereits Kosten entstehen. Die neue Regelung ist mit einer Änderung der Aufteilungspläne für die Premium- und Auskunftsdienste durch die BNetzA verknüpft. Betroffene Unternehmen werden in Kürze vom VATM über die neuen Regelungen informiert. Die Hotlines sollen künftig zudem von allen alternativen Anbietern erreichbar sein. Denn durch die neue Lösung wird für alle Teilnehmernetzbetreiber eine simple Möglichkeit geboten, die Zuführung zu den Rufnummerngassen zu realisieren. Mit der Erreichbarkeit der Service-Rufnummern aus allen Netzen wird die EU-Vorgabe „Any to any“ umgesetzt.

1 Kommentar

  1. Die Abschaltung der Call-by-call Gespräche zum 1.1.25 mag schon rechtens sein. Bei den Anbietern wurde immer der Minutenpreis vor dem Gespräch angesagt. Die Telekom hat für mindestens einen Monat eine Ansage geschaltet, daß Call-by-call abgeschaltet wurde und nun zum Telekom Tarif telefoniert wird. Es erfolgte aber keine Preisansage und das Gespräch wurde, trotz der ungültigen Nummer, einfach zum Tarif der Telekom verbunden und auch abgerechnet. Später wurden die Vorwahlnummern abgeschaltet. Das ist m.E. nicht rechtmäßig und ich hatte es auch der Bundesnetzagentur geeldet. Bisher ohne Erfolg.

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Digitale Steuerbescheide ab 2026 – Papier nur auf Wunsch

Digitale Steuerbescheide ab 2026

Papier nur auf Wunsch

Ab 2026 werden Steuerbescheide in Deutschland in der Regel nur noch digital bereitgestellt. Papier gibt es nur auf Wunsch. Was bedeutet das für Bürgerinnen, Bürger und Kanzleien? Hier erfährst du verständlich, was sich ändert – und wie du dich vorbereitest. […]

Scheinbarer App-Zwang – congstar wegen Irreführung verurteilt

Scheinbarer App-Zwang 

 congstar wegen Irreführung verurteilt

Die Telekom-Tochter congstar behauptete, ihr Online-Kundencenter werde 2025 abgeschaltet – und drängte damit Kunden zum App-Download. Doch das stimmte gar nicht. Ein Gerichtsurteil deckt nun auf, wie weit der vermeintliche App-Zwang wirklich ging. […]

Urteil – Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Urteil 

 Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Das Oberlandesgericht Bamberg hat in seinem Urteil entschieden, dass die Sperrung mehrerer Social-Media-Kanäle eines Influencers durch eine Plattformbetreiberin nicht ohne Weiteres zulässig ist. Insbesondere stellte das Gericht fest, dass die bloße Weiternutzung eines weiteren Kanals keine automatisierte Umgehung der Sperrmaßnahme darstellt. […]

United Internet & 1&1 - Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet & 1&1

Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet bündelt seine Telekommunikationsaktivitäten und verkauft die Netztochter 1&1 Versatel konzernintern an die 1&1 AG. Für Endkunden bleiben die bekannten Marken wie 1&1, IONOS, GMX oder WEB.DE bestehen. Der Artikel erklärt verständlich, welche Produkte die Unternehmen anbieten und was der mögliche Verkauf der Domain-Handelsplattform Sedo bedeutet. […]

Kritische Chrome-Lücke – Google veröffentlicht Notfall-Update

Kritische Chrome-Lücke

Google veröffentlicht Notfall-Update

Eine Chrome-Schwachstelle wurde aktiv von Cyberkriminellen ausgenutzt. Google hat mittlerweile ein Notfall-Update bereitgestellt, das dringend installiert werden sollte. Chrome-Nutzer müssen ihren Browser neu starten, um das Update zu aktivieren. […]