Illegale Preiserhöhung? – Vzbv erwägt Sammelklage gegen Vodafone

Illegale Preiserhöhung? – Vzbv erwägt Sammelklage gegen Vodafone

Vodafone hat die Preise für die Internet-Anschlüsse von DSL- und Kabelbestandskunden im Mai angehoben. Hierin sieht der Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) ein rechtswidriges Vorgehen. Die Verbraucherschützer ruft deshalb jetzt zu einer Sammelklage auf, um gegen Vodafone gerichtlich vorzugehen.

Was steckt hinter der Erhöhung der Preise?

Von der Preiserhöhung bei Vodafone sind sowohl Kabel- als auch DSL-Kunden betroffen, die ihren Vertrag vor dem 15. November letzten Jahres abgeschlossen haben. Diese wurden von ihrem Anbieter angeschrieben und über die Erhöhung des Preises informiert. Der Basispreis wurde um jeweils fünf Euro monatlich angehoben, beispielsweise von 27,99 Euro auf 32,99 Euro bzw. von 32,99 Euro auf 37,99 Euro. Dies entspricht Mehrkosten von 60 Euro pro Jahr für den Vodafone-Kunden. Das Unternehmen begründet die Anhebung der Preise mit den gestiegenen Energiekosten für den Netzbetrieb. Die 10,7 Millionen Festnetzkunden des Anbieters stehen jetzt also vor der Wahl, ihren Anschluss zu kündigen und sich einen neuen Anbieter zu suchen oder die Preiserhöhung zu akzeptieren. Gekündigt werden muss innerhalb von drei Monaten, nachdem Vodafone die Preiserhöhung angekündigt hat.

Was will die vzbv mit der Sammelklage erreichen?

Betroffene Kunden können sich über ein Online-Formular beim vzbv melden. Denn dieser hält die Preiserhöhung für illegal. Ferner sind die Verbraucherschützer davon überzeugt, dass auch die entsprechenden AGB des Anbieters, die dieses Vorgehen erlauben soll, rechtswidrig ist. Sollten sich genügend betroffene Verbraucher finden, will der vzbv die Fortführung der Verträge zu den alten Konditionen durchsetzen. Überdies soll auch die Rückzahlung bereits geleisteter Mehrbeträge gerichtlich erzwungen werden. Aufgrund eines neuen Gesetzes für Sammelklagen, das im März dieses Jahres in Kraft getreten ist, können Verbände wie der Verbraucherzentrale Bundesverband entsprechende Ansprüche gegen Unternehmen wie Vodafone jetzt direkt gerichtlich einklagen, wenn sich mindestens 50 betroffene Verbraucher finden.

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